Im Schadenfall ist der Versicherungsnehmer angehalten, soweit als möglich und der Situation angepasst für eine Minderung bzw. Vermeidung von weiterem Schaden zu sorgen. Weiters hat der Versicherungsnehmer eine Schadenmeldepflicht, sowie wenn nötig auch bei den Sicherheitsbehörden. Eine weitere Obliegenheit ist auch die Schadenaufklärungspflicht.

  • Bedenken Sie, dass im Versicherungsverhältnis SORGFALTSPFLICHT besteht. Seien Sie daher prinzipiell vorsichtig und vorausschauend, so wie wenn Sie nicht versichert wären

  • Wenn Sie das Haus, die Wohnung verlassen sind die Fenster zu schließen und die Haus- bzw. Wohnungstür ist abzuschließen (nicht nur lediglich zuziehen)

  • Wenn das Haus länger als 72 Stunden unbewohnt ist Hauptwasserhahn absperren und im Winter die Heizung auf zumindest „Frostschutz“ laufen lassen

  • Damit im Falle von Einbruch/Diebstahl der Besitznachweis einfach ist. Wertgegenstände, Schmuck, Sammlungen, Kunstgegenstände, wertvolle Taschen, … mit Foto und Aufstellung dokumentieren

  • Wenn Sie Öl am Herd stehen haben, verlassen Sie nicht die Küche. Im Brandfall kann sonst die Versicherung die Schadenzahlung ablehnen

  • Wenn Sie die Wohnung verlassen die Wohnungstür nicht nur zuziehen, sondern absperren.

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Was MUSS im Schadenfall unbedingt beachtet und getan werden?

  • Treffen Sie sofort alle Maßnahmen um den Schaden so gering als möglich zu halten

  • Dokumentieren (Foto) Sie den Schaden, notieren Sie Datum und Uhrzeit

  • Erstellen Sie eine Liste aller beschädigter, fehlender, … Gegenstände

  • Heben Sie beschädigte Gegenstände/Teile bis zum Abschluss des Schadenfalls auf

  • Melden Sie alle Schäden innerhalb von 24 Stunden

  • Bei KFZ-Schäden denken Sie bitte an das richtige Unfallverhalten (Erste Hilfe etc.), Sichern Sie Beweise (Fotos), erstellen Sie eine Unfallskizze und erstellen/unterfertigen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den europäischen Unfallbericht

  • Polizeianzeige bei Brand, Einbruch, Diebstahl, Raub und bei KFZ-Schaden Parken, Vandalismus, Diebstahl, Brand, Wildschaden

  • Sperre Kreditkarte, Konto, Sparbücher bei bei Brand, Einbruch, Diebstahl, Raub

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