Kleine Missgeschicke können im Alltag ständig vorkommen. Von klein auf wissen wir, wenn wir etwas vom anderen kaputt machen, müssen wir er ersetzen.

Aber was machen wir bei großen Schäden, die wesentlich höher ausfallen. Kurze Unachtsamkeit beim Radfahren, einen Fußgänger angefahren und diesen verletzt. Warum auch immer hat ihr Kind beim Spielen mit den Nachbarskindern das Glas der Terrassentüre vom Nachbarn zerstört. Hier greift die private Haftpflichtversicherung und übernimmt die Kosten.

Beim Skifahren haben Sie ALLES richtig gemacht, trotzdem kollidieren Sie mit einem anderen Skifahrer und dieser verletzt sich schwer. Obwohl Sie nichts falsch gemacht haben, gibt es vom Unfallgegner Schadenersatzansprüche in erheblicher Höhe. Auch hier greift die private Haftpflichtversicherung. Sie schützt Sie, indem Sie den Sachverhalt, die Forderungen prüft und unberechtigte Forderungen notfalls auch vor Gericht abwehrt.

Die Privathaftpflicht schützt bei drei verschiedenen Arten von Schäden

  • Sachschäden; Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums

  • Personenschäden; Verletzung, Gesundheitsschädigung einer anderen Person

  • Abgeleitete Vermögensschäden; wenn z.B. wenn Sie einen Personenschaden verursacht haben und diese Person nicht mehr arbeiten, Geld verdienen kann.

Tatsächliche oder behauptete Schäden können aber natürlich auch im beruflichen, betrieblichen, selbstständigen Umfeld passieren, oder von Ihrem Hund, Ihrem Pferd verursacht werden. Für diese Fälle sind eigene Haftpflichtversicherungen erforderlich, in der Privathaftpflicht gibt es dafür keine Deckung.

Die generelle Hauptfunktion einer Haftpflichtversicherung im Schadenfall

  • Prüfung; der Versicherer prüft, ob eine Schadenersatzforderung rechtlich überhaupt gerechtfertigt ist

  • Leistungsfunktion (befriedigen); der Versicherer zahlt für Schäden, die Sie schuldhaft einer anderen Person zugefügt haben

  • Abwehrfunktion (schützen); der Versicherer prüft die Forderung und wehrt unberechtigte Forderungen erforderlichenfalls auch vor Gericht ab

Wichtigste Formen der Haftpflichtversicherung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!)

  • KFZ-Haftpflicht; eine gesetzliche Pflichtversicherung für alle Halter von Kraftfahrzeugen. Deckt Schäden an Dritten, die im Zuge der Kraftfahrzeugnutzung passieren.

  • Privathaftpflichtversicherung; deckt Alltagsrisiken ab und ist in den meisten Haushaltsversicherungen standardmäßig enthalten.

  • Tierhaftpflichtversicherung für Hund und Pferd; greift, wenn das Tier Sach- oder Personenschäden verursacht. für Hunde in einigen Bundesländern Pflicht.

  • Berufshaftpflichtversicherung; für z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, … eine Pflichtversicherung. Sie bezahlt Schadenersatzansprüche, die durch unabsichtliche Fehler oder Fahrlässigkeit verursacht wurden

  • Betriebshaftpflichtversicherung (u.a. auch Landwirtschaft); schützt Unternehmen und deren Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen Dritter, die im Zuge der betrieblichen Tätigkeit entstehen

  • Veranstalterhaftpflichtversicherung; schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während Ihrer Veranstaltung Dritten zugefügt werden und für die Sie haften

  • Amts- und Organhaftpflicht; regelt die rechtliche und finanzielle Haftung von Bediensteten im öffentlichen Dienst (wie Polizei, Bundesheer oder Justizwache), wenn diese in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Schäden verursachen

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung; schützt vor den finanziellen Folgen von reinen Vermögensschäden (es ist kein Sach-/Personenschaden vorausgegangen), die Dritten durch berufliche Fehler, Versehen oder fehlerhafte Beratung, Planung, … entstehen

  • D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance); spezielle Manager-Haftpflichtversicherung, die das private Vermögen von Unternehmensleitern bei beruflichen Fehlentscheidungen schützt

  • Cyber-Haftpflichtversicherung (oft Teil einer umfassenderen Cyberversicherung); schützt Unternehmen und Privatpersonen vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen Dritter nach einem Cyberangriff oder IT-Sicherheitsvorfall.

Die Ausgestaltung der Haftpflichtversicherungen für Privat und Tier (Pferd, Hund) ist in Österreich weitestgehend standardisiert, es gibt aber ein paar wichtige Unterschiede (Feinheiten) wie z.B. die Familienangehörigendeckung. Schäden bei Ihnen selbst oder bei einer mitversicherten Person sind niemals gedeckt.

Bei betrieblichen und beruflichen Haftpflichtversicherungen sind der Deckungs-/Leistungsumfang, die Ausschlüsse, die Prämien, … sehr unterschiedlich und es bedarf einer exakten Risikoevaluierung. Für bestimmte Betriebs-/Berufsgruppen stehen Spezialprodukte zur Verfügung, die aufgrund langjähriger Markt-/Schadenerfahrung geschaffen wurden. Meist optimale Absicherung zu günstiger Prämie.

Beispielhaft gibt es perfekte Spezialhaftpflichtversicherungen (u.a. auch reine Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen) für Ärzte, Musiker, ÍT-/Telekommunikationsunternehmen, Softwareentwickler, Marketing- und Medienunternehmen, E-Commerce @ Onlinedienste, Unternehmensberater, Bauherren & Bauwesen, Architekten, Beauty & Wellness, …