Die öffentliche Krankenversicherung in Österreich ist in Schieflage geraten. Darunter leidet auch die Versorgung. Schließung von Krankenhäusern, Einschränkung bei Leistungen wie MRT, Blutbefund, …
Die öffentlichen Gesundheitsausgaben sind binnen der letzten 20 Jahre von 15,0 Mrd. auf 31,5 Mrd. Euro explodiert. Die Zahl der Kassenärzte ist gleichgeblieben, während die Zahl der Wahlärzte von 4.786 im Jahr 2000 auf knapp 12.000 im Jahr 2023 gestiegen ist. Die Wartezeiten für Kassenpatienten werden länger, die Behandlungszeiten kürzer, der behandelnde Arzt kann nicht mehr frei gewählt werden. Die Zwei-Klassen-Medizin ist Realität. Angesichts der mehr als angespannten Budgetsituation wird es ganz sicher nicht besser. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist daher zwischenzeitlich keine Luxusfrage, sondern ein MUSS. Frei nach dem Motto wer sich selbst hilft, hilft sich richtig! Die Vorteile sind mannigfaltig und u.a. ...
Während der Zugang zu staatlichen Gesundheitsleistungen immer weiter eingeschränkt wird, ermöglicht die private Krankenversicherung heute und in der Zukunft eine qualitativ hochwertige, schnelle und individuelle medizinische Versorgung.
Das Thema private Zusatzkrankenversicherung ist sehr komplex und erfordert umfangreiche Beratung u.a. ...
Wir sind zertifizierte Berater unter anderem in der privaten Zusatzkrankenversicherung und beraten Sie/Dich sehr gerne.
Wie ist der Versicherungsschutz in der Haushaltsversicherung? Versichert sind gesicherte Fahrräder, E-BIKEs, Scooter am Versicherungsgrundstück bis zu der im Versicherungsvertrag vereinbarten Höhe.
Gesichert bedeutet Fahrrad, E-BIKE, Scooter abgesperrt und wenn möglich irgendwo fixiert mit einem Fahrradschloss mit Mindestkaufpreis EUR 50,00!
Konkret bedeutet das, dass das Fahrrad, E-BIKE, der Scooter auch in einem verschließbaren Fahrrad-/Gemeinschaftsraum in einem Mehrparteienhaus mit einem geeignetem Fahrradschloss gesichert sein muss. Im Falle von Einfamilienhaus muss das Fahrzeug auch gesichert sein, wenn es im Freien am Versicherungsgrundstück abgestellt ist.
Generell keinen Versicherungsschutz in der Haushaltsversicherung gibt es für alle vorgenannten Fahrzeuge außerhalb des Versicherungsgrundstückes. Die in der Haushaltsversicherung vereinbaren Versicherungssummen (Sublimite) sind unbedingt zu beachten/zu prüfen und gelten immer für alle Fahrräder, E-BIKEs, Scooter gemeinsam! Bei etwas teureren Teilen reichen die Sublimite meistens nicht aus!
Wir empfehlen Fotos vom Fahrzeug, der Rahmennummer, vom Fahrradschloss und vom Fahrzeug im gesicherten Zustand zu machen. Diese Fotos, die Ankaufsrechnungen Fahrzeug und Fahrradschloss sind im Schadenfall uns bzw. der Versicherung zu übermitteln.
Das im Nationalrat beschlossene Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 beinhaltet Änderungen der motorbezogenen Versicherungssteuer (Versicherungssteuergesetzes 1953), die mit 01.04.2025 wirksam werden.
Welche Fahrzeuge sind betroffen? Ab 01.04.2025 unterliegen auch elektrisch betriebene Fahrzeuge der motorbezogenen Versicherungssteuer. Ausgenommen davon sind Krafträder, bei denen die Leistung des Elektromotors 4 KW nicht übersteigt.
Für Fahrzeuge mit Hybridantrieb kommt es zu Änderungen. Der Beschluss gilt für alle bestehenden und neuen Fahrzeuge.
Wie wird die Steuer künftig berechnet?
Fristen und Vorgaben! Das Gesetz ist mit 01.04.2025 gültig und sieht eine Umsetzungsfrist bis Oktober 2025 (mit einer Frist zur Steuerabfuhr bis spätestens 17.12.2025) vor. Keine Versicherung hat das neue Berechnungs-/Verrechnungsmodell aufgrund der extrem knappen Behördenfristen per 1.4.2025 umgesetzt. Dies bedeutet, dass es für Versicherungskunden in Abhängigkeit von der Umsetzung des jeweiligen Versicherungsunternehmens jedenfalls zur Nachverrechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für den Zeitraum zwischen 01.04.2025 und der tatsächlichen Umsetzung kommen wird.
Unverbindliche Beispielberechnung; die Berechnung erfolgt anhand einer Leistungs- und Gewichtskomponente.
Leistungskomponente pro Monat - Für die um 45 kW reduzierte Leistung gilt
Gewichtskomponente pro Monat -Für das um 900 kg reduzierte Eigengewicht gilt
Summe kW-Komponente pro Monat: 15,75 €
Summe Gewichtskomponente pro Monat: 25,5 €
Summe der motorbezogenen Versicherungssteuer für 12 Monate: 495 €
Es gibt sehr gute Gründe, warum sich Musiker 2025 mit den KLUG VORGESORGT Spezialversicherungen beschäftigen sollten:
Nutzen: Hohe Versicherungssummen, 100%-Leistung bei Stimme, Hand, Finger*, Bein, Ohr, Kostenersatz Privatarzt/-klinik
*Kleiner Finger 50%
Nutzen: Weltweite Deckung, kein Selbstbehalt, günstige Prämie, sofortige Deckung. Service vom Antrag bis Schadenabwicklung.
Nutzen: Finanzielle Unabhängigkeit auch wenn es mal nicht so rund läuft!
Nutzen: Damit ein Haftpfichtschaden nicht die Existenz gefährdet!
Bei jeder Reisebürobuchung wird sie angeboten - die Reiseversicherung bestehend meist aus Auslandskrankenversicherung, Reiserücktritt und einiger meist niemals ausnutzbarer sonstiger Absicherungen (weil nur subsidär).
Ja die Reiseversicherung ist ein sehr erträgliches Zubrot für das Reisebüro/den Reiseanbieter egal ob stationär oder im Netz. Für den Konsumenten ist die Mitbuchung zwar komfortabel, aber auch richtig teuer.
Die Absicherung im Einzelfall bei Reisebuchung ist erheblich teurer als z.B. eine Jahresreiseversicherung, die beliebig viele Reisen pro Jahr zur Verfügung steht. Gültig ist sie je nach Anbieter für beliebig viele Reisebuchungen für eine Einzelperson, oder für die ganze Familie. Und wird mal wirklich nicht verreist so kann die Reiseversicherung jährlich gekündigt werden.
Auch wenn die Reisefreude noch so groß ist bitte nicht überstürzt auch gleich eine Reiseversicherung abschließen. Wir beraten Sie/Dich sehr gerne und können eine passende Absicherung in wenigen Minuten einrichten!
Oder doch? Wir stimmen mit dem Verein für Konsumenteninformation zu 100% überein. Der VKI sieht die private Unfallversicherung als absolutes MUSS für jede Person und jeden Haushalt. Jährlich gibt es etwa 1 Million Unfälle in Österreich. Eine aktuelle Studie zeigt, dass eine erhebliche Anzahl dieser Unfälle im Haushalt u.a. beim Frühjahrsputz passieren. Ungefähr 75 % dieser Unfälle ziehen Verletzungen mit längerer Behandlung nach sich.
Generell passieren mehr als drei Viertel dieser Unfälle in der Freizeit, also dann, wenn es keinen Versicherungsschutz der Sozialversicherung gibt.
Oftmals sind Kinder, die noch nicht in den Kindergarten gehen, Pensionisten und Hausfrauen oder -männer betroffen, die generell über keine gesetzliche Unfallversicherung verfügen.
Aktuelle OGH-Urteile zeigen auch, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen mit E-Scooter von und zur Arbeit nicht leisten muss.
Ebenso zeigen aktuelle Urteile, dass der private Unfallversicherer nicht leisten muss, wenn vereinbarte Risikoparameter und die tatsächlichen Gegebenheiten nicht übereinsteimmen. Beispiele sind u.a. der Beruf/das Berufsbild hat sich gravierend geändert, eine Risikosportart wir nun regelmäßig ausgeübt. Oder aber das Kind, bricht die Lehre, die Schule ab und arbeitet. Das Kind ist talentiert und übt eine Sportart vereins-/regelmäßig aus. Der Versicherungsnehmer, die versicherte Person ist verpflichtet diese gefahrenerhöhenden Umstände der Versicherung anzuzeigen.
Schütze Dich, schützen Sie sich, Deine/Ihre Familie, Kinder, Eltern und Großeltern mit einer, mit der richtigen Unfallversicherung - denn ein Unfall kann jeden treffen!
Wir zeigen Ihnen gerne mit einem aktuellen Markt-/Leistungvergleich die besten/günstigsten/richtigen Unfallversicherungslösungen.
Der OGH hat unter 7Ob178/24p entschieden, dass ein Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn die erste Prämie nicht fristgerecht bezahlt wird, selbst wenn ein Lastschriftverfahren vereinbart wurde.
In dem betreffenden Fall hatte der Versicherungsnehmer am 15. Februar 2023 einen Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsvertrag abgeschlossen. Nach einem Totalschaden seines Fahrzeugs am 4. April 2023 forderte er 50.000 Euro von seinem Versicherer, der jedoch die Zahlung verweigerte, da die Erstprämie nicht erfolgreich abgebucht werden konnte.
Laut OGH liegt die Verantwortung beim Versicherungsnehmer, sicherzustellen, dass auf seinem Konto ausreichend Geld vorhanden ist, um die fällige Prämie einzuziehen. Gemäß § 38 VersVG ist der Versicherer leistungsfrei, wenn die erste Prämie 14 Tage nach der Zahlungsaufforderung nicht beglichen wird, es sei denn, der Versicherungsnehmer kann nachweisen, dass ihn an der Nichtzahlung kein Verschulden trifft. Der OGH wies darauf hin, dass auch bei einer vereinbarten Lastschrift die Warnfunktion des Rechtsfolgenhinweises gilt.
Wie wir alle wissen, häufen sich die Fälle von Cyberkriminalität.
Neben den technischen Sicherungsmaßnahmen wie „Endpointsecurity“, „Backup“ sind gut geschulte Mitarbeiter (erreichbar über s.g. „Awarenes-Schulungen“ u.a. abgehalten von https://www.care-it.at/) heute ein absolutes MUSS.
Leider bleibt aber immer ein gewissen Restrisiko und dafür sollte unbedingt mit einer richtigen Absicherung einer s.g. Cyber-Versicherung vorgesorgt werden.
Genauso komplex wie der Umgang mit der Sicherheit Ihrer IT-Systeme ist aber auch das Thema Cyber-Versicherung. Wir haben uns daher gemeinsam mit Versicherungs- und IT-Experten intensiv mit dem Thema Cyber-Versicherung beschäftigt und die derzeitigen Absicherungsmöglichkeiten im Detail geprüft.
Eine gute Cyberversicherung deckt mehrere wesentliche Bereiche ab. Sie leistet bei den verschiedenen Schadensszenarien wie z.B. Cyber-Erpressung, Datenschutzverletzungen, Identitätsverlust, usw. Sie unterstützt im Schadensfall mit hochqualifizierten Spezialisten Analysten, Forensikern, Datenschutzrechtsexperten, PR-Experten und setzt die erforderlichen Maßnahmen.
Eine gute Cyberversicherung muss aber auch für den Arzt, den Selbstständigen und das Unternehmen leistbar sein.
Mehr Information erhalten Sie unter Cyber-Versicherung für die Ordination und Cyber-Versicherung für Selbständige und Unternehmen.
Nutzen Sie das von uns aufgebaute Wissen und die uns beratenden Experten. Gerne zeigen wir Ihnen auf wie eine Cyber-Versicherung gestaltet sein sollte. Der Beratungstermin kann persönlich oder virtuell erfolgen.
Die ab 1. Jänner 2025 geltende gesetzlich Änderung sieht vor, das amtliche Kilometergeld für Nutzer von PKW, Motorrad und Fahrrad zu harmonisieren. Das amtliche Kilometergeld wird unabhängig davon, ob ein PKW, ein Motorrad oder ein Fahrrad benutzt wird, 50 Cent betragen. Dies stellt eine erhebliche Erhöhung von den bisher gültigen Sätzen, die für einen PKW 42 Cent, für Motorräder 24 Cent und für Fahrräder 38 Cent betragen haben, dar.
Aufgrund erforderlicher Sparmaßnahmen wird das öffentliche Gesundheitssystem noch mehr als bisher unter Druck geraten. Eine private Krankenversicherung bietet nicht nur schnelleren Zugang zu medizinischen Leistungen, sondern auch eine individuellere und umfassendere Betreuung.
Die Entwicklungen im österreichischen Gesundheitssystem zeigen, dass die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen und flexiblen Gesundheitslösungen stetig wächst. Allein im ambulanten Bereich werden jährlich allein in Österreich an die 6 Mrd. Euro ausgegeben, von denen nur ein Bruchteil (ca. 9%) über die private Krankenversicherung abgedeckt ist. Dies zeigt sich auch an der stetig wachsenden Anzahl an Privatärzten, die sich in den letzten Jahren in Österreich mehr als verdoppelt haben, während die Anzahl der Kassenärzte leicht rückläufig ist.
Gemeinsam mit den führenden Gesundheitsversicherern haben wir uns für 2025 das Ziel gesetzt Sie/Dich optimal im Bereich Gesundheit zu begleiten und zu unterstützen. Mit neuen Tarifen/Vereinbarungen und Aktionen können wir sicherstellten, dass Sie/Du bestens versorgt wirst. Ganz einfach uns anfragen und wir informieren Sie/Dich über alle aktuellen Möglichkeiten für eine ordentliche/günstige private Krankenversicherung.
Eine sehr gute Nachricht gibt es für alle Personen/Familien, die sich schon länger Ihren Traum von eigener Wohnung oder Haus verwirklichen wollen und dafür eine Finanzierung benötigen. Die „vieldiskutierte“ und sehr hinderliche KIM-Verordnung läuft am 30. Juni 2025 aus. Finanzierungen werden dann sicher wieder einfacher/leistbarer. Etwas in Planung? Gerne informieren wir Sie/Dich.
Es gibt neben der staatlichen und privaten Pension auch eine vom Betrieb. Diese lohnt sich für Mitarbeiter und Unternehmen.
Jeder Arbeitgeber/jeder Unternehmer, der seinen Mitarbeiter und sich selbst etwas Gutes tun möchte, kann eine betriebliche Altersvorsorge ohne erhebliche Mehrkosten einführen.
Bis zu 300,00 Euro können für Mitarbeiter abgabenbefreit für Mitarbeiter und Unternehmen in eine betriebliche Pension einbezahlt werden.
Für Management und Geschäftsleitung können Firmenpensionsverträge eingerichtet und durch eine s.g. ausgelagerte Rückversicherung steuerbegünstigt angespart werden.
Durch die Steuervorteile ergeben sich Renditen zwischen 2,5% und 6% pro Jahr. Brutto- für Netto-Veranlagung schafft zusätzlichen finanziellen Vorteil.
Aber das sind nur die monetären Effekte. Betriebliche Vorsorgelösungen zeigen den Mitarbeitern, dass man sich um sie kümmert. Schlüsselarbeitskräfte und die Geschäftsleitung werden motiviert und ans Unternehmen gebunden.
Betriebliche Vorsorgelösungen erfordern gute Beratung. Wir sind zertifizierte betriebliche Vorsorgeberater. Gerne zeigen wir Ihnen unverbindlich die Möglichkeiten auf.
Um sich auf Reisen optimal abzusichern ist ein Reiseschutz mit Auslandskrankenversicherung in jedem Fall anzuraten.
Selbst kleine ambulante Behandlungen können im Ausland sehr hohe Kosten verursachen. Ein einziger Tag im Krankenhaus kann in manchen Ländern bis zu 6.000,00 EUR kosten.
Im EU-Ausland sind Schadenfälle mit der e-Card nicht automatisch abgedeckt. in den EU-Staaten und einigen Mittelmeerländern ersetzt die Sozialversicherung nur die Kosten von öffentlichen Krankenhäusern und Ärzten mit Kassenvertrag. Die Frage ist ob diese im Notfall auch verfügbar sind. In vielen Urlaubsländern sind die öffentlichen Krankenhäuser und Ärzte meistens den Einheimischen vorbehalten!
Reisekrankenversicherungen inkludiert in Kreditkartenleistungen unterliegen besonderen Nutzungsbedingungen und leisten meist nur eingeschränkt. Bei Einreise in einige Länder wie z.B. KUBA, Australien, Neuseeland, ... sind Reiseversicherungen inkl. Auslandskrankenversicherung zwingend vorgeschrieben. Reiseversicherungen inkludiert in Kreditkartenleistungen werden nicht akzeptiert.
Die denkbar schlechteste Variante ist in den meisten Fällen der Abschluss eines Reiseschutzes im Zuge einer Reisebuchung online oder im Reisebüro. Diese Zusatzabschlüsse sind teuer und leisten wenig.
Nehmen Sie sich so wie für Ihre Urlaubsplanung auch für die Absicherung ein wenig Zeit. Überlegen Sie was habe ich und was brauche ich. Nur dann erhalten Sie besten/richtigen Schutz zu günstiger Prämie.
Wirklich sinnvoll ist eine Versicherung für Reisestorno inkl. Urlaubsgarantie bei Reisebbruch und eine Reisekrankenversicherung.
Wenn Sie und Ihre Familie öfters im Jahr privat oder beruflich verreisen dann ist ein Jahresreiseschutz die perfekte Lösung.
Fragen Sie uns nach der perfekten Urlaubskrankenversicherung mit Jahresprämie ab EUR 10,90 (Einzelperson), EUR 27,00 (Familie) und der Reiserücktrittsversicherung inkl. Urlaubsgarantie ab Jahresprämie EUR 54,00 (Einzelperson), EUR 89,00 (Familie)
Lesen Sie mehr https://www.klugrundumversichert.at//Versicherungen/Jahresreiseversicherung/35/
Obliegenheiten was ist das und was sind die Folgen einer Obliegenheitsverletzung; in jedem Versicherungsvertrag gibt es Vorschriften u.a. die Pflichten und die Obliegenheiten, die ein Versicherungsnehmer einhalten muss. Pflichten sind Rahmenbedingungen, die bei Nichtbeachtung vom Versicherer gerichtlich durchgesetzt werden können (z.B. Prämienzahlungspflicht). Bei Obliegenheiten handelt es sich um sogenannte Rechtspflichten minderer Art. Das heißt konkret es sind Verhaltensvorschriften, die vom Versicherungsnehmer ebenfalls erfüllt werden müssen. Bei Nichteinhaltung kann allerdings der Versicherer diese nicht gerichtlich durchsetzen. Eine Nichteinhaltung wirkt sich aber unmittelbar auf die Leistungspflicht (Minderung), bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall aus.
Wer eine Obliegenheit nicht beachtet, nimmt Leistungsminderung oder sogar Leistungsfreiheit des Versicherers in Kauf!
Generelle Obliegenheiten gelten über alle Versicherungssparten und sind wie folgt:
Vorvertragliche Anzeigepflicht – Bei Abschluss jedes Versicherungsvertrages muss der Versicherungsnehmer sämtliche ihm bekannten risikorelevanten Umstände bekanntgeben.
Gefahrenerhöhungen und Schäden vermeiden – Jeder Versicherungsnehmer ist verpflichtet, erhöhte Gefahren und Schäden bestmöglich zu vermeiden. Schäden dürfen keinesfalls billigend in Kauf genommen werden.
Gefahrenerhöhung anzeigen – Ändern sich während der Vertragslaufzeit die Gefahrenumstände, muss dies dem Versicherer bekanntgegeben werden.
Unverzügliche Schadenmeldung – Eingetretene Schäden müssen sofort der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Es sind Niederschriften zu tätigen und Behörden sofort zu verständigen.
Schadenminderungspflicht – Nach Schadeneintritt müssen alle Maßnahmen gesetzt werden, die zur Behebung oder zumindest zur Schadenminderung beitragen können
Schadenaufklärungspflicht – Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, die Aufklärung des Schadens bestmöglich zu unterstützen, wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen und Belege beizubringen.
Einhalten von Sicherheitsvorschriften – Sämtliche gesetzliche, behördliche und vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
Zusätzlich gibt es je nach Sparte spezifische Obliegenheiten, die es zu beachten gilt.
Ersehen Sie Praxisbeispiele zu den generellen und spezifischen Obliegenheiten
Ersehen Sie Tip´s zum Verhalten vor Schadeneintritt und im Schadenfall