Der Verein für Konsumenteninformation sieht die private Unfallabsicherung für jede Person/jeden Haushalt als eine der wichtigsten Absicherungen. Wir gehen mit dieser Sicht 100% konform. Für die Berufsgruppen Ärzte, Musiker und Physiotherapeuten vor allem die Wahl der richtigen Unfallversicherung entscheidend.
Die Spezialunfallversicherung für Ärzte, Musiker und Physiotherapeuten ist speziell auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen abgestimmt. U.a. gibt es eine erweiterte Gliedertaxe & Progression für Ärzte, Musiker und Physiotherapeuten.Die sogenannte Gliedertaxe dient zur Beurteilung des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung. Damit wird festgelegt, mit welchem Prozentsatz bestimmte Körperteile bewertet und somit versichert werden. Der Verlust oder die Beeinträchtigung der Bewegungsmöglichkeiten eines Daumens, einer Hand, eines Fußes, … bedeutet für einen Arzt, Musiker und Physiotherapeuten etwas anderes als zum Beispiel für einen kaufmännischen Angestellten. Die Fähigkeit zur Berufsausübung ist eventuell in Gefahr! Die Spezialunfallversicherung geht darauf perfekt ein, in dem die Gliedertaxe bei Arm, allen Fingern (außer der kleine Finger), Fuß, Auge, Ohr, Stimme bis zu einer Leistung von 100% = z.B. 1,2 MIO EURO vorsieht.
Die Spezialunfallversicherung wird exakt nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen gestaltet. U.a. können die Module Unfalltod, Unfallrente, Unfallkosten, Privatarzt/-klinik, Berufsunfähigkeit nach Unfall, … individuell ausgewählt werden. Je nach Ausgestaltung bewegen sich die Monatsprämien in einer Bandbreite von EUR 35,00 bis 65,00. Kontaktieren Sie uns – Wir beraten Sie gerne!
Ohne einer Auslandskrankenversicherung zu verreisen, ist vergleichbar mit ohne Sicherheitsgurte im Auto zu fahren. Man geht ein unnötiges Risiko ein, das im Schadensfall zu erheblichen finanziellen und gesundheitlichen Problemen führen kann. Daher ist es wichtig, für die Reise mit einer Reiserücktrittversicherung und noch viel wichtiger einer Reisekrankenversicherung vorzusorgen.
Seit Jahren raten wir aber dringend davon ab, direkt im Reisebüro bei Buchung der Reise auch gleich die mitangebotene Reiseversicherungen zu zeichnen. Trotzdem aber werden wahrscheinlich aus Bequemlichkeit, aus Freude über die Reise, und/oder aber auch aufgrund des Verkaufsgeschicks der Reisebüromitarbeiter, … die vollkommen überteuerten Reiseversicherungen im Reisebüro gebucht. Oft wird aber auch im Reisebüro suggeriert, dass Reiseversicherungen nur gemeinsam mit der Reisebuchung möglich sind. Das ist schlichtweg falsch.
Bei Überteuerung reden wir von 200-300% teurer Prämie für eine Einmalreise im Vergleich zu einer Jahresreisekrankenversicherung oder Jahresreiserücktrittversicherung, die für beliebig viele Reisen genutzt werden kann. Sehr kritisch sind auch die automatisch zugespielten Reiseversicherungsangebote bei ONLINE-Buchungen zu beurteilen. Oftmals fragwürdige Anbieter, falsche Versprechungen, teure Prämie, …
Daher bitte die kommende Herbst-/Winterreise im Reisebüro, oder online buchen, aber die Reiseversicherung unbedingt bei uns anfragen. Die Jahresreisekrankenversicherung gibt es übrigens schon um EUR 10,90 Jahresprämie pro Person und die Familienjahresreisekrankenversicherung um EUR 27,00! Kontaktieren Sie uns!
Für das schönste Lächeln der Welt oder für Ihr strahlendes Lächeln, oder so ähnlich werden aktuell die diversen Zahnzusatzversicherungen beworben.
Bis vor zwei Jahren war das Angebot überschaubar. Generell konnte die Zahnzusatzversicherung nur als Zusatzmodul in einer privaten Zusatzkrankenversicherung (meist Modul Stationär und Ambulant) abgeschlossen werden. Die hohen Kosten für so ein Gesamtpaket haben viele Interessierte aber abgeschreckt.
Zwischenzeitlich gibt es aber das eine oder andere interessante Angebot. Eine private Zahnzusatzversicherung kann als Zusatz zur gesetzlichen Versicherung durchaus sinnvoll sein. Sie schützt vor hohen Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht, oder nur teilweise übernommen werden.
Ob eine private Zahnzusatzkrankenversicherung tatsächlich sinnvoll ist hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab wie z.B. der individuelle Bedarf, dem Alter, der generellen Zahngesundheit, den gewünschten Leistungen, … Gerne beraten wir Sie.
Alle Jahrgänge ab 1955 können online Einblick in ihr Pensionskonto nehmen. Sehr irritierend ist, dass es 7.097.209 aktive Pensionskonten gibt, aber lediglich 616.899 Personen sich jemals ihr Konto angesehen haben. Schon ein wenig unverständlich.
Das Pensionskonto der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist das zentrale Instrument zur Berechnung der staatlichen Pension in Österreich. Das Konto speist sich aus allen Beitragsgrundlagen aller Versicherungszeiten. Jährlich fließen 1,78% der Jahresbeitragsgrundlagen automatisch auf das Konto. Das Guthaben auf diesem Konto wird zusätzlich durch eine sogenannte "Aufwertung" inflationsangepasst, um den realen Wert der späteren Pensionen zu sichern.
Anfang des Jahres 2025 sorgte ein Vorschlag im Zuge der Regierungsbildung für große Aufregung: Die damaligen Regierungsverhandler brachten eine Streichung der Aufwertung für 2025 ins Spiel.
Diese Idee stieß auf heftige Kritik von Sozialexperten, Gewerkschaften und der Arbeiterkammer, da insbesondere junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine solche Maßnahme massive Nachteile in der langfristigen Pensionshöhe erlitten hätten. Die Aufwertung ist besonders für jene wichtig, die viele Jahre in das System einzahlen - sie soll verhindern, dass durch Inflation die Pensionsansprüche entwertet werden.
Obwohl der Vorschlag letztlich verworfen wurde und die Aufwertung für 2025 nun doch wie vorgesehen stattgefunden hat, hat die Diskussion ein alarmierendes Signal gesendet. Sie zeigt, wie schnell politische Entscheidungen zentrale Bestandteile der Altersvorsorge in Frage stellen können.
Daraus lässt sich eine klare Schlussfolgerung ziehen: Man kann sich langfristig nicht ausschließlich auf das staatliche Pensionskonto verlassen. Um im Alter finanziell abgesichert zu sein, ist eine ergänzende private Pensionsvorsorge unabdingbar. Nur durch zusätzliches Investieren lässt sich die Abhängigkeit von politischen Entscheidungen im Pensionssystem verringern. Wir beraten Sie sehr gerne!
Per 31.12.2024 gibt es in Österreich 3,57 Millionen Privatversicherte. Somit hat sich mehr als ein Drittel der österreichischen Bevölkerung bewusst für eine zusätzliche Absicherung im Krankheitsfall, als auch für die Möglichkeit zur Vorsorge für eine bessere Gesundheit entschieden. Innerhalb von 10 Jahren ein Plus von 17% und allein in 2024 kamen 69.326 Personen dazu!
Hauptverantwortlich für diesen deutlichen Anstieg ist die Zahl der Personen mit Privatversicherung für den niedergelassenen Bereich (der Wahlarzt). Übernommen werden im s.g. Modul Ambulant Wahlarzt u.a. die Honorarkosten zur Gänze, oder bis zu 80%. Aber auch das Modul Stationär Sonderklasse u.a. mit Anspruch auf Ein-/Zweibett-Zimmer und Vertrauensarzt genießt einen hohen Zulauf.
Hauptentscheidungskriterien für eine private Zusatzkrankenversicherung sind kürzere Wartezeiten, stressfreie Arzt-/Patientengespräche, ausführliche Analysen/Diagnosen, individuelle Behandlungsmöglichkeiten, freie Krankenhauswahl, rasche OP-Termine, …
Je nach Ausgestaltung bietet die private Zusatzkrankenversicherung Leistungen und Kostenersatz für z.B. freie Arztwahl (Einholung Zweitmeinung, …), freie Krankenhauswahl (Privatklinik/Sonderklasse), Chefarztbehandlung, Rooming für Eltern, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Medikamente, Heilbehelfe, Physiotherapie, Telemedizin, …
Die private Zusatzkrankenversicherung ist die wichtigste und sinnvollste Entscheidung für alle Personen, die Wert auf eine umfassende Gesundheitsvorsorge und eine aktive Gesundheitsförderung legen. Wir beraten Sie sehr gerne!
Versicherungen helfen in den meisten Fällen durch finanzielle Entschädigung im Nachhinein. Doch manchmal zählt nicht das Geld, sondern die schnelle und qualifizierte Hilfe in Notlagen/im Schadenfall.
Zu Assistance-Leistungen zählen Hilfestellung bei Schlüsselverlust, Einbruch, Unfall, Abflussverstopfung, Rohrbruch, Elementarschaden, medizinische und rechtliche Auskünfte, …
In den meisten Eigenheim-/Haushalts-/KFZ-Versicherungsverträgen sind bereits Basis-Assistance-Leistungen enthalten. Umfassende Pakete können bei guten Anbietern zusätzlich gezeichnet werden.
Die Basis-Assistance-Leistungen wie z.B. die Organisation von Schlüsseldiensten, Rohrreinigungsfirma, Professionisten, … sollten unbedingt genutzt werden damit vom Versicherer die tatsächlichen Kosten auch ersetzt werden. In manchen Bedingungen ist dies explizit so vorgesehen! Die Nutzung der Basis-Assistance-Leistungen gewährleistet auch, dass man nicht irgendwelchen Betrügern auf den Leim geht, bzw. mit tlw. massiv überhöhten Kosten konfrontiert wird.
Die Assistance-Nummer finden Sie immer in den jeweiligen Versicherungsscheinen, auf den Internet-Seiten der Anbieter und natürlich erhalten unsere Klienten im Anlassfall auch von uns sofort telefonisch oder digital (E-MAIL, SMS, WhatsApp) Auskunft.
Die öffentliche Krankenversicherung in Österreich ist in Schieflage geraten. Darunter leidet auch die Versorgung. Schließung von Krankenhäusern, Einschränkung bei Leistungen wie MRT, Blutbefund, …
Die öffentlichen Gesundheitsausgaben sind binnen der letzten 20 Jahre von 15,0 Mrd. auf 31,5 Mrd. Euro explodiert. Die Zahl der Kassenärzte ist gleichgeblieben, während die Zahl der Wahlärzte von 4.786 im Jahr 2000 auf knapp 12.000 im Jahr 2023 gestiegen ist. Die Wartezeiten für Kassenpatienten werden länger, die Behandlungszeiten kürzer, der behandelnde Arzt kann nicht mehr frei gewählt werden. Die Zwei-Klassen-Medizin ist Realität. Angesichts der mehr als angespannten Budgetsituation wird es ganz sicher nicht besser. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist daher zwischenzeitlich keine Luxusfrage, sondern ein MUSS. Frei nach dem Motto wer sich selbst hilft, hilft sich richtig! Die Vorteile sind mannigfaltig und u.a. ...
Während der Zugang zu staatlichen Gesundheitsleistungen immer weiter eingeschränkt wird, ermöglicht die private Krankenversicherung heute und in der Zukunft eine qualitativ hochwertige, schnelle und individuelle medizinische Versorgung.
Das Thema private Zusatzkrankenversicherung ist sehr komplex und erfordert umfangreiche Beratung u.a. ...
Wir sind zertifizierte Berater unter anderem in der privaten Zusatzkrankenversicherung und beraten Sie/Dich sehr gerne.
Wie ist der Versicherungsschutz in der Haushaltsversicherung? Versichert sind gesicherte Fahrräder, E-BIKEs, Scooter am Versicherungsgrundstück bis zu der im Versicherungsvertrag vereinbarten Höhe.
Gesichert bedeutet Fahrrad, E-BIKE, Scooter abgesperrt und wenn möglich irgendwo fixiert mit einem Fahrradschloss mit Mindestkaufpreis EUR 50,00!
Konkret bedeutet das, dass das Fahrrad, E-BIKE, der Scooter auch in einem verschließbaren Fahrrad-/Gemeinschaftsraum in einem Mehrparteienhaus mit einem geeignetem Fahrradschloss gesichert sein muss. Im Falle von Einfamilienhaus muss das Fahrzeug auch gesichert sein, wenn es im Freien am Versicherungsgrundstück abgestellt ist.
Generell keinen Versicherungsschutz in der Haushaltsversicherung gibt es für alle vorgenannten Fahrzeuge außerhalb des Versicherungsgrundstückes. Die in der Haushaltsversicherung vereinbaren Versicherungssummen (Sublimite) sind unbedingt zu beachten/zu prüfen und gelten immer für alle Fahrräder, E-BIKEs, Scooter gemeinsam! Bei etwas teureren Teilen reichen die Sublimite meistens nicht aus!
Wir empfehlen Fotos vom Fahrzeug, der Rahmennummer, vom Fahrradschloss und vom Fahrzeug im gesicherten Zustand zu machen. Diese Fotos, die Ankaufsrechnungen Fahrzeug und Fahrradschloss sind im Schadenfall uns bzw. der Versicherung zu übermitteln.
Das im Nationalrat beschlossene Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 beinhaltet Änderungen der motorbezogenen Versicherungssteuer (Versicherungssteuergesetzes 1953), die mit 01.04.2025 wirksam werden.
Welche Fahrzeuge sind betroffen? Ab 01.04.2025 unterliegen auch elektrisch betriebene Fahrzeuge der motorbezogenen Versicherungssteuer. Ausgenommen davon sind Krafträder, bei denen die Leistung des Elektromotors 4 KW nicht übersteigt.
Für Fahrzeuge mit Hybridantrieb kommt es zu Änderungen. Der Beschluss gilt für alle bestehenden und neuen Fahrzeuge.
Wie wird die Steuer künftig berechnet?
Fristen und Vorgaben! Das Gesetz ist mit 01.04.2025 gültig und sieht eine Umsetzungsfrist bis Oktober 2025 (mit einer Frist zur Steuerabfuhr bis spätestens 17.12.2025) vor. Keine Versicherung hat das neue Berechnungs-/Verrechnungsmodell aufgrund der extrem knappen Behördenfristen per 1.4.2025 umgesetzt. Dies bedeutet, dass es für Versicherungskunden in Abhängigkeit von der Umsetzung des jeweiligen Versicherungsunternehmens jedenfalls zur Nachverrechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für den Zeitraum zwischen 01.04.2025 und der tatsächlichen Umsetzung kommen wird.
Unverbindliche Beispielberechnung; die Berechnung erfolgt anhand einer Leistungs- und Gewichtskomponente.
Leistungskomponente pro Monat - Für die um 45 kW reduzierte Leistung gilt
Gewichtskomponente pro Monat -Für das um 900 kg reduzierte Eigengewicht gilt
Summe kW-Komponente pro Monat: 15,75 €
Summe Gewichtskomponente pro Monat: 25,5 €
Summe der motorbezogenen Versicherungssteuer für 12 Monate: 495 €
Es gibt sehr gute Gründe, warum sich Musiker 2025 mit den KLUG VORGESORGT Spezialversicherungen beschäftigen sollten:
Nutzen: Hohe Versicherungssummen, 100%-Leistung bei Stimme, Hand, Finger*, Bein, Ohr, Kostenersatz Privatarzt/-klinik
*Kleiner Finger 50%
Nutzen: Weltweite Deckung, kein Selbstbehalt, günstige Prämie, sofortige Deckung. Service vom Antrag bis Schadenabwicklung.
Nutzen: Finanzielle Unabhängigkeit auch wenn es mal nicht so rund läuft!
Nutzen: Damit ein Haftpfichtschaden nicht die Existenz gefährdet!
Oder doch? Wir stimmen mit dem Verein für Konsumenteninformation zu 100% überein. Der VKI sieht die private Unfallversicherung als absolutes MUSS für jede Person und jeden Haushalt. Jährlich gibt es etwa 1 Million Unfälle in Österreich. Eine aktuelle Studie zeigt, dass eine erhebliche Anzahl dieser Unfälle im Haushalt u.a. beim Frühjahrsputz passieren. Ungefähr 75 % dieser Unfälle ziehen Verletzungen mit längerer Behandlung nach sich.
Generell passieren mehr als drei Viertel dieser Unfälle in der Freizeit, also dann, wenn es keinen Versicherungsschutz der Sozialversicherung gibt.
Oftmals sind Kinder, die noch nicht in den Kindergarten gehen, Pensionisten und Hausfrauen oder -männer betroffen, die generell über keine gesetzliche Unfallversicherung verfügen.
Aktuelle OGH-Urteile zeigen auch, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen mit E-Scooter von und zur Arbeit nicht leisten muss.
Ebenso zeigen aktuelle Urteile, dass der private Unfallversicherer nicht leisten muss, wenn vereinbarte Risikoparameter und die tatsächlichen Gegebenheiten nicht übereinsteimmen. Beispiele sind u.a. der Beruf/das Berufsbild hat sich gravierend geändert, eine Risikosportart wir nun regelmäßig ausgeübt. Oder aber das Kind, bricht die Lehre, die Schule ab und arbeitet. Das Kind ist talentiert und übt eine Sportart vereins-/regelmäßig aus. Der Versicherungsnehmer, die versicherte Person ist verpflichtet diese gefahrenerhöhenden Umstände der Versicherung anzuzeigen.
Schütze Dich, schützen Sie sich, Deine/Ihre Familie, Kinder, Eltern und Großeltern mit einer, mit der richtigen Unfallversicherung - denn ein Unfall kann jeden treffen!
Wir zeigen Ihnen gerne mit einem aktuellen Markt-/Leistungvergleich die besten/günstigsten/richtigen Unfallversicherungslösungen.
Der OGH hat unter 7Ob178/24p entschieden, dass ein Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn die erste Prämie nicht fristgerecht bezahlt wird, selbst wenn ein Lastschriftverfahren vereinbart wurde.
In dem betreffenden Fall hatte der Versicherungsnehmer am 15. Februar 2023 einen Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsvertrag abgeschlossen. Nach einem Totalschaden seines Fahrzeugs am 4. April 2023 forderte er 50.000 Euro von seinem Versicherer, der jedoch die Zahlung verweigerte, da die Erstprämie nicht erfolgreich abgebucht werden konnte.
Laut OGH liegt die Verantwortung beim Versicherungsnehmer, sicherzustellen, dass auf seinem Konto ausreichend Geld vorhanden ist, um die fällige Prämie einzuziehen. Gemäß § 38 VersVG ist der Versicherer leistungsfrei, wenn die erste Prämie 14 Tage nach der Zahlungsaufforderung nicht beglichen wird, es sei denn, der Versicherungsnehmer kann nachweisen, dass ihn an der Nichtzahlung kein Verschulden trifft. Der OGH wies darauf hin, dass auch bei einer vereinbarten Lastschrift die Warnfunktion des Rechtsfolgenhinweises gilt.
Wie wir alle wissen, häufen sich die Fälle von Cyberkriminalität.
Neben den technischen Sicherungsmaßnahmen wie „Endpointsecurity“, „Backup“ sind gut geschulte Mitarbeiter (erreichbar über s.g. „Awarenes-Schulungen“ u.a. abgehalten von https://www.care-it.at/) heute ein absolutes MUSS.
Leider bleibt aber immer ein gewissen Restrisiko und dafür sollte unbedingt mit einer richtigen Absicherung einer s.g. Cyber-Versicherung vorgesorgt werden.
Genauso komplex wie der Umgang mit der Sicherheit Ihrer IT-Systeme ist aber auch das Thema Cyber-Versicherung. Wir haben uns daher gemeinsam mit Versicherungs- und IT-Experten intensiv mit dem Thema Cyber-Versicherung beschäftigt und die derzeitigen Absicherungsmöglichkeiten im Detail geprüft.
Eine gute Cyberversicherung deckt mehrere wesentliche Bereiche ab. Sie leistet bei den verschiedenen Schadensszenarien wie z.B. Cyber-Erpressung, Datenschutzverletzungen, Identitätsverlust, usw. Sie unterstützt im Schadensfall mit hochqualifizierten Spezialisten Analysten, Forensikern, Datenschutzrechtsexperten, PR-Experten und setzt die erforderlichen Maßnahmen.
Eine gute Cyberversicherung muss aber auch für den Arzt, den Selbstständigen und das Unternehmen leistbar sein.
Mehr Information erhalten Sie unter Cyber-Versicherung für die Ordination und Cyber-Versicherung für Selbständige und Unternehmen.
Nutzen Sie das von uns aufgebaute Wissen und die uns beratenden Experten. Gerne zeigen wir Ihnen auf wie eine Cyber-Versicherung gestaltet sein sollte. Der Beratungstermin kann persönlich oder virtuell erfolgen.
Die ab 1. Jänner 2025 geltende gesetzlich Änderung sieht vor, das amtliche Kilometergeld für Nutzer von PKW, Motorrad und Fahrrad zu harmonisieren. Das amtliche Kilometergeld wird unabhängig davon, ob ein PKW, ein Motorrad oder ein Fahrrad benutzt wird, 50 Cent betragen. Dies stellt eine erhebliche Erhöhung von den bisher gültigen Sätzen, die für einen PKW 42 Cent, für Motorräder 24 Cent und für Fahrräder 38 Cent betragen haben, dar.
Aufgrund erforderlicher Sparmaßnahmen wird das öffentliche Gesundheitssystem noch mehr als bisher unter Druck geraten. Eine private Krankenversicherung bietet nicht nur schnelleren Zugang zu medizinischen Leistungen, sondern auch eine individuellere und umfassendere Betreuung.
Die Entwicklungen im österreichischen Gesundheitssystem zeigen, dass die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen und flexiblen Gesundheitslösungen stetig wächst. Allein im ambulanten Bereich werden jährlich allein in Österreich an die 6 Mrd. Euro ausgegeben, von denen nur ein Bruchteil (ca. 9%) über die private Krankenversicherung abgedeckt ist. Dies zeigt sich auch an der stetig wachsenden Anzahl an Privatärzten, die sich in den letzten Jahren in Österreich mehr als verdoppelt haben, während die Anzahl der Kassenärzte leicht rückläufig ist.
Gemeinsam mit den führenden Gesundheitsversicherern haben wir uns für 2025 das Ziel gesetzt Sie/Dich optimal im Bereich Gesundheit zu begleiten und zu unterstützen. Mit neuen Tarifen/Vereinbarungen und Aktionen können wir sicherstellten, dass Sie/Du bestens versorgt wirst. Ganz einfach uns anfragen und wir informieren Sie/Dich über alle aktuellen Möglichkeiten für eine ordentliche/günstige private Krankenversicherung.
Eine sehr gute Nachricht gibt es für alle Personen/Familien, die sich schon länger Ihren Traum von eigener Wohnung oder Haus verwirklichen wollen und dafür eine Finanzierung benötigen. Die „vieldiskutierte“ und sehr hinderliche KIM-Verordnung läuft am 30. Juni 2025 aus. Finanzierungen werden dann sicher wieder einfacher/leistbarer. Etwas in Planung? Gerne informieren wir Sie/Dich.
Es gibt neben der staatlichen und privaten Pension auch eine vom Betrieb. Diese lohnt sich für Mitarbeiter und Unternehmen.
Jeder Arbeitgeber/jeder Unternehmer, der seinen Mitarbeiter und sich selbst etwas Gutes tun möchte, kann eine betriebliche Altersvorsorge ohne erhebliche Mehrkosten einführen.
Bis zu 300,00 Euro können für Mitarbeiter abgabenbefreit für Mitarbeiter und Unternehmen in eine betriebliche Pension einbezahlt werden.
Für Management und Geschäftsleitung können Firmenpensionsverträge eingerichtet und durch eine s.g. ausgelagerte Rückversicherung steuerbegünstigt angespart werden.
Durch die Steuervorteile ergeben sich Renditen zwischen 2,5% und 6% pro Jahr. Brutto- für Netto-Veranlagung schafft zusätzlichen finanziellen Vorteil.
Aber das sind nur die monetären Effekte. Betriebliche Vorsorgelösungen zeigen den Mitarbeitern, dass man sich um sie kümmert. Schlüsselarbeitskräfte und die Geschäftsleitung werden motiviert und ans Unternehmen gebunden.
Betriebliche Vorsorgelösungen erfordern gute Beratung. Wir sind zertifizierte betriebliche Vorsorgeberater. Gerne zeigen wir Ihnen unverbindlich die Möglichkeiten auf.
Um sich auf Reisen optimal abzusichern ist ein Reiseschutz mit Auslandskrankenversicherung in jedem Fall anzuraten.
Selbst kleine ambulante Behandlungen können im Ausland sehr hohe Kosten verursachen. Ein einziger Tag im Krankenhaus kann in manchen Ländern bis zu 6.000,00 EUR kosten.
Im EU-Ausland sind Schadenfälle mit der e-Card nicht automatisch abgedeckt. in den EU-Staaten und einigen Mittelmeerländern ersetzt die Sozialversicherung nur die Kosten von öffentlichen Krankenhäusern und Ärzten mit Kassenvertrag. Die Frage ist ob diese im Notfall auch verfügbar sind. In vielen Urlaubsländern sind die öffentlichen Krankenhäuser und Ärzte meistens den Einheimischen vorbehalten!
Reisekrankenversicherungen inkludiert in Kreditkartenleistungen unterliegen besonderen Nutzungsbedingungen und leisten meist nur eingeschränkt. Bei Einreise in einige Länder wie z.B. KUBA, Australien, Neuseeland, ... sind Reiseversicherungen inkl. Auslandskrankenversicherung zwingend vorgeschrieben. Reiseversicherungen inkludiert in Kreditkartenleistungen werden nicht akzeptiert.
Die denkbar schlechteste Variante ist in den meisten Fällen der Abschluss eines Reiseschutzes im Zuge einer Reisebuchung online oder im Reisebüro. Diese Zusatzabschlüsse sind teuer und leisten wenig.
Nehmen Sie sich so wie für Ihre Urlaubsplanung auch für die Absicherung ein wenig Zeit. Überlegen Sie was habe ich und was brauche ich. Nur dann erhalten Sie besten/richtigen Schutz zu günstiger Prämie.
Wirklich sinnvoll ist eine Versicherung für Reisestorno inkl. Urlaubsgarantie bei Reisebbruch und eine Reisekrankenversicherung.
Wenn Sie und Ihre Familie öfters im Jahr privat oder beruflich verreisen dann ist ein Jahresreiseschutz die perfekte Lösung.
Fragen Sie uns nach der perfekten Urlaubskrankenversicherung mit Jahresprämie ab EUR 10,90 (Einzelperson), EUR 27,00 (Familie) und der Reiserücktrittsversicherung inkl. Urlaubsgarantie ab Jahresprämie EUR 54,00 (Einzelperson), EUR 89,00 (Familie)
Lesen Sie mehr https://www.klugrundumversichert.at//Versicherungen/Jahresreiseversicherung/35/
Obliegenheiten was ist das und was sind die Folgen einer Obliegenheitsverletzung; in jedem Versicherungsvertrag gibt es Vorschriften u.a. die Pflichten und die Obliegenheiten, die ein Versicherungsnehmer einhalten muss. Pflichten sind Rahmenbedingungen, die bei Nichtbeachtung vom Versicherer gerichtlich durchgesetzt werden können (z.B. Prämienzahlungspflicht). Bei Obliegenheiten handelt es sich um sogenannte Rechtspflichten minderer Art. Das heißt konkret es sind Verhaltensvorschriften, die vom Versicherungsnehmer ebenfalls erfüllt werden müssen. Bei Nichteinhaltung kann allerdings der Versicherer diese nicht gerichtlich durchsetzen. Eine Nichteinhaltung wirkt sich aber unmittelbar auf die Leistungspflicht (Minderung), bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall aus.
Wer eine Obliegenheit nicht beachtet, nimmt Leistungsminderung oder sogar Leistungsfreiheit des Versicherers in Kauf!
Generelle Obliegenheiten gelten über alle Versicherungssparten und sind wie folgt:
Vorvertragliche Anzeigepflicht – Bei Abschluss jedes Versicherungsvertrages muss der Versicherungsnehmer sämtliche ihm bekannten risikorelevanten Umstände bekanntgeben.
Gefahrenerhöhungen und Schäden vermeiden – Jeder Versicherungsnehmer ist verpflichtet, erhöhte Gefahren und Schäden bestmöglich zu vermeiden. Schäden dürfen keinesfalls billigend in Kauf genommen werden.
Gefahrenerhöhung anzeigen – Ändern sich während der Vertragslaufzeit die Gefahrenumstände, muss dies dem Versicherer bekanntgegeben werden.
Unverzügliche Schadenmeldung – Eingetretene Schäden müssen sofort der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Es sind Niederschriften zu tätigen und Behörden sofort zu verständigen.
Schadenminderungspflicht – Nach Schadeneintritt müssen alle Maßnahmen gesetzt werden, die zur Behebung oder zumindest zur Schadenminderung beitragen können
Schadenaufklärungspflicht – Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, die Aufklärung des Schadens bestmöglich zu unterstützen, wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen und Belege beizubringen.
Einhalten von Sicherheitsvorschriften – Sämtliche gesetzliche, behördliche und vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
Zusätzlich gibt es je nach Sparte spezifische Obliegenheiten, die es zu beachten gilt.
Ersehen Sie Praxisbeispiele zu den generellen und spezifischen Obliegenheiten
Ersehen Sie Tip´s zum Verhalten vor Schadeneintritt und im Schadenfall