Um sich auf Reisen optimal abzusichern ist ein Reiseschutz mit Auslandskrankenversicherung in jedem Fall anzuraten.
Selbst kleine ambulante Behandlungen können im Ausland sehr hohe Kosten verursachen. Ein einziger Tag im Krankenhaus kann in manchen Ländern bis zu 6.000,00 EUR kosten.
Im EU-Ausland sind Schadenfälle mit der e-Card nicht automatisch abgedeckt. in den EU-Staaten und einigen Mittelmeerländern ersetzt die Sozialversicherung nur die Kosten von öffentlichen Krankenhäusern und Ärzten mit Kassenvertrag. Die Frage ist ob diese im Notfall auch verfügbar sind. In vielenn Urlaubsländern sind die öffentlichen Krankenhäuser und Ärzte meistens den Einheimischen vorbehalten!
Reisekrankenversicherungen inkludiert in Kreditkartenleistungen unterliegen besonderen Nutzungsbedingungen und leisten meist nur eingeschränkt. Bei Einreise in einige Länder wie z.B. KUBA, Australien, Neuseeland, ... sind Reiseversicherungen inkl. Auslandskrankenversicherung zwingend vorgeschrieben. Reiseversicherungen inkludiert in Kreditkartenleistungen werden nicht akzeptiert.
Die denkbar schlechteste Variante ist in den meisten Fällen der Abschluss eines Reiseschutzes im Zuge einer Reisebuchung online oder im Reisebüro. Diese Zusatzabschlüsse sind teuer und leisten wenig.
Nehmen Sie sich so wie für Ihre Urlaubsplanung auch für die Absicherung ein wenig Zeit. Überlegen Sie was habe ich und was brauche ich. Nur dann erhalten Sie besten/richtigen Schutz zu günstiger Prämie.
Wirklich sinnvoll ist eine Versicherung für Reisestorno inkl. Urlaubsgarantie bei Reisebbruch und eine Reisekrankenversicherung.
Wenn Sie und Ihre Familie öfters im Jahr privat oder beruflich verreisen dann ist ein Jahresreiseschutz die perfekte Lösung.
Fragen Sie uns nach der perfekten Urlaubskrankenversicherung mit Jahresprämie ab EUR 10,90 (Einzelperson), EUR 27,00 (Familie) und der Reiserücktrittsversicherung inkl. Urlaubsgarantie ab Jahresprämie EUR 54,00 (Einzelperson), EUR 89,00 (Familie)
Lesen Sie mehr https://www.klugrundumversichert.at//Versicherungen/Jahresreiseversicherung/35/
Das ist eine Information für alle Klienten, die in den letzten Monaten eine Allianz Versicherung bei uns gezeichnet haben. Bitte unbedingt prüfen, ob es JÖs gibt. Die aktuellen Einlös-Codes sind Krankenversicherung GV023, KFZ-Versicherung KF023, Haushaltsversicherung HH023, Haustierversicherung TV023.
Für die Einlösung https://www.allianz.at/de_AT/makler/joe-bonus-club-vorteile.html
Steigende Zinsen und deutlich gestiegene Wohn- und Lebenshaltungskosten belasten viele Kreditnehmer. Die monatlichen Kreditzahlungen können zu einer schweren Last werden. Viele Kreditnehmer wünschen sich daher eine Reduktion der monatlichen Kreditbelastung. Um eine niedrigere Monatsrate zu erhalten, gibt es grundsätzlich zwei Umsteigszenarien A) Günstigerer Kredit mit einer niedrigeren Verzinsung oder B) Längere Laufzeit. Das beste Szenario wäre die Kombination aus A und B.
In der Praxis sind leider nicht in jedem Fall beide Maßnahmen möglich. Wenn man bereits einen sehr günstigen Hypothekarkredit hat, wird man im Umfeld der derzeitigen Zinssituation kein Angebot mit einem günstigeren Effektivzins finden. Hier ist dann also die längere Laufzeit das Mittel der Wahl. Dabei ist viel mehr möglich, als man annehmen würde. Beispielsweise arbeiten wir mit einer Bausparkasse zusammen, die eine Kreditlaufzeit bis zum Endalter von 95 Jahren anbieten kann. Damit bekommen wir auch noch für einen 65-jährigen Kreditnehmer eine Laufzeit von 30 Jahren!
Anders sieht es im Bereich der Privatkredite aus, die häufig für Konsumfinanzierungen aufgenommen wurden. Hier gibt es generell keine längeren Laufzeiten als 10 Jahre. Der größere Hebel ist hier also der Umstieg auf einen günstigeren Zinssatz. Daher arbeiten wir seit Jahresbeginn in diesem Bereich mit einer kostengünstigen Direktbank zusammen.
Die Reduktion der Monatsbelastung variiert mit den Kreditsummen, Restlaufzeiten und Ausgangskonditionen. In Kooperation mit Dr. Manninger von Wertsache.at berechnen wir gerne, welche Verbesserung möglich ist.
Unser staatliches Gesundheitssystem ist im internationalen Vergleich eines der Besten. Trotzdem sind rund 40% der Befragten damit nicht zufrieden. Laut einer aktuellen Umfrage sprechen sogar neun von zehn von einer Zweiklassenmedizin.
Tatsächlich spürbar/erlebbar ist, dass die Anzahl der Kassenärzte in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen hat. Das bedeutet mitunter lange Wartezeiten auf einen Termin, volle Wartezimmer und zu wenig Zeit, die sich die Ärztin/der Arzt nimmt.
Im gleichen Zeitraum hat sich die Anzahl der PrivatärztInnen um mehr als 30% erhöht.
Immer mehr Menschen setzen daher auf eine private Zusatzkrankenversicherung. Aber manchmal ist das Budget begrenzt. Daher gibt es nun sehr günstige freistehende Angebote für nur AMBULANT WAHLARZT.
In diesen freistehenden privaten Zusatzkrankenversicherungen Modul AMBULANT WAHLARZT steht ein Jahresbudget von rd. EUR 2.200,00 zur Verfügung. Das Jahresbudget kann für Arzt- und Facharztkosten inkl. Ganzheitsbedizin, amulante und tagesklinische Operationen, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, digitale medizinische Beratung und mit Sublimit für erweiterte Gesundenuntersuchungen, Impfungen (auch Reise) verwendet werden.
Die Monatsprämie für Kinder beträgt EUR 17,12 und für zum Beispiel eine/n 30-Jährige/n EUR 35,94.
Eine preisgünstige Lösung für Personen, die auf die Vorzüge einer privatärztlichen Behandlung durch Schul- als auch Alternativmedizin nicht verzichten möchten. Gerne informieren wir Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten einer privaten Zusatzkrankenversicherung.
Wie wir alle wissen, häufen sich die Fälle von Cyberkriminalität.
Neben den technischen Sicherungsmaßnahmen wie „Endpointsecurity“, „Backup“ sind gut geschulte Mitarbeiter (erreichbar über s.g. „Awarenes-Schulungen“ u.a. abgehalten von https://www.care-it.at/) heute ein absolutes MUSS.
Leider bleibt aber immer ein gewissen Restrisiko und dafür sollte unbedingt mit einer richtigen Absicherung einer s.g. Cyber-Versicherung vorgesorgt werden.
Genauso komplex wie der Umgang mit der Sicherheit Ihrer IT-Systeme ist aber auch das Thema Cyber-Versicherung. Wir haben uns daher gemeinsam mit Versicherungs- und IT-Experten intensiv mit dem Thema Cyber-Versicherung beschäftigt und die derzeitigen Absicherungsmöglichkeiten im Detail geprüft.
Eine gute Cyberversicherung deckt mehrere wesentliche Bereiche ab. Sie leistet bei den verschiedenen Schadensszenarien wie z.B. Cyber-Erpressung, Datenschutzverletzungen, Identitätsverlust, usw. Sie unterstützt im Schadensfall mit hochqualifizierten Spezialisten Analysten, Forensikern, Datenschutzrechtsexperten, PR-Experten und setzt die erforderlichen Maßnahmen.
Eine gute Cyberversicherung muss aber auch für den Arzt, den Selbstständigen und das Unternehmen leistbar sein.
Mehr Information erhalten Sie unter Cyber-Versicherung für die Ordination und Cyber-Versicherung für Selbständige und Unternehmen.
Nutzen Sie das von uns aufgebaute Wissen und die uns beratenden Experten. Gerne zeigen wir Ihnen auf wie eine Cyber-Versicherung gestaltet sein sollte. Der Beratungstermin kann persönlich oder virtuell erfolgen.
Wir schenken Ihnen weder Versicherungs-, noch Finanzierungsbonus. Diese Bonis vom Autohändlers sind nämlich kein Geschenk! Mit meist sehr teuren Zinsen/Monatsraten zahlt man sich in Wirklichkeit diese Bonis selbst.
Mit BESTLEASING wählen wir aus namhaften österreichischen Leasinggesellschaften für KFZ und Betriebsausstattung, Maschinen und Geräte das beste Finanzierungsangebot aus.
Im derzeitigen Umfeld ist es schwierig, mit verzinslichen Kapitalanlagen die Kaufkraft seines Vermögens zu erhalten. Gleichzeitig wird beklagt und auch durch Statistiken belegt, dass die Reichen immer reicher werden. Wie machen die das? Man sieht die Antwort an einem der reichsten Männer der Welt, Warren Buffett. Mit Sparbuchzinsen und Staatsanleihen hätte er sein Lebenswerk nicht schaffen können. Er investierte hauptsächlich in Aktien und Unternehmensbeteiligungen und tut das auch heute noch. Möchten Sie wissen ob dieser Anlagestil auch für Sie geeignet ist? Ganz einfach Termin vereinbaren.
Wenn ein eher konservativerer Anlagestil bevorzugt ist bieten sich Immobilien an. Immobilien sind Sachwerte wie Aktien oder Unternehmensanleihen. Wir empfehlen je nach persönlicher Situation Vorsorgewohnungen und Bauherrenmodelle und im kurzfristigen Bereich offene Immobilienfonds, die ohne Bindungsfrist jederzeit spesenfrei verkauft werden können.
Aber auch im verzinslichen Bereich gibt es attraktive Angebote, beispielsweise eine sofort beginnende Rentenzahlungen gegen Einmalerlag.
Kontaktieren Sie uns noch heute. Damit nicht schon morgen Ihr mühsam erspartes Geld weniger wert ist!
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden.
Auf diese lästige Überprüfung wird beim Anhänger leider sehr oft vergessen. Trotzdem aber wird er benutzt. Dies kann im Falle eines Unfalls (unabhängig von der Verschuldensfrage) fatale Auswirkungen haben.
Der Versicherer ist im Falle von entsprechender Kausalität leistungsfrei bzw. kann regressieren!
Lange konnte mit variabel verzinsten Krediten sehr günstig Eigenheim finanziert werden. Nun steigen aber die Zinsen rasant. In Kombination mit den inflationsbedingten Preissteigerungen kann das für viele Kreditnehmer zu einer sehr angespannten Finanzsituation führen.
Natürlich treten nun die finanzierenden Banken, aber auch die diversen Kreditvermittler auf den Plan und adressieren sehr aggressiv den Umstieg auf eine Fixzinsvereinbarung. Dabei steht oft das Geschäft im Vordergrund. Ob es für den Kreditnehmer die sinnvollste Lösung ist, wird meistens nicht geprüft.
Jegliche Kreditänderung sollte intensiv geprüft und abgewogen werden. Gemeinsam mit dem Kollegen DI Dr. Martin Manninger (Experte Finanzierung und Veranlagung) unterstützen wir Sie dabei. Für eine Terminvereinbarung ganz einfach anrufen oder E-Mail senden.
Ja so ein Kamin, Holzofen oder andere Feuerstätte ist angesichts der hohen Energiepreise etwas Feines. Viele Personen haben sich heuer dafür entschieden und auch installiert.
Ebenso viele Personen haben aber nicht daran gedacht, dass Feuerstätten einen s.g. Abnahmebefund benötigen. Dies gilt auch für die Wiederinbetriebnahme! Der Befund wird vom jeweils zuständigen Rauchfangkehrer erstellt.
Der Betrieb einer nicht geprüften/abgenommenen Feuerstätte ist illegal und lebensgefährlich. Im Falle eines Brandes und kausalem Zusammenhang mit der illegal betriebenen Feuerstätte ist jeglicher Versicherungsschutz verwirkt!
Haben Sie im Jahr 2022 so richtig gut verdient und möchten Sie gerne Ihre Einkommensteuerbelastung reduzieren?
Es gibt Investitionen, die 2022 vom Jahreseinkommen abgezogen werden dürfen und daher mit dem persönlichen Grenzsteuersatz begünstigt sind. Selbstverständlich sind spätere Auszahlungen dann wieder anzugeben und zu versteuern.
Der Charme besteht in zwei Punkten: Erstens bleibt nur die Nettoinvestition nach Abzug der erhaltenen Steuergutschrift in der Investition gebunden, und zweitens kann ja der persönlichen Grenzsteuersatz in späteren Jahren geringer sein als heute – sei es durch eine Steuerreform oder durch einen Pensionsantritt.
Bei Interesse senden wir gerne eine detaillierte Dokumentation zu und/oder vereinbaren ein Informationsgespräch.
Fahrrad und E-BIKE boomen ohne Ende, aber auch die Preise steigen in unglaubliche Höhen. So manches tolle Fahrrad oder E-BIKE schlägt gleich mal mit mehreren tausend Euro zu Buche. Oft gibt es in der Familie mehrere dieser teuren Räder.
In allen guten Eigenheim-/Haushaltsversicherungen sind Fahrräder/E-BIKES am Versicherungsort (im versperrten Zustand) versichert. Der Versicherungsschutz ist aber in der Versicherungssumme in einer Bandbreite von EUR 2.000,00 bis 5.000,00 (anbieterabhängig) begrenzt. Diese Versicherungssumme gilt nicht pro Fahrrad, sondern im Falle von Diebstahl mehrerer Fahrräder für alle gemeinsam!
Ab August 2022 erhalten nur noch Kreditnehmer:innen einen Wohnkredit, die bestimmte Kriterien und Bedingungen erfüllen.
Die neuen Kredit-Regeln sind wie folgt:
Sehr ärgerlich ist auch, dass Zwischenfinanzierungen nur mehr bedingt möglich sind. Hierfür haben die Banken von der FMA ein Ausnahmekontingent von 20% des Neukreditvolumens erhalten. Dieses Volumen ist aber für alle Ausnahmen gedacht und somit sicher sehr rasch augeschöpft.
Jede Bank kann auch für sich entscheiden die gesetzlichen Vorgaben noch strenger auszulegen.
Unklar ist derzeit auch noch welche Auswirkungen die neuen Regeln auf allfällige Umschuldungen haben werden.
Sicher ist aber, dass es ab August 2022 deutlich schwieriger ist einen Kredit zu erhalten. Umso wichtiger ist es sich von unabhängigen Experten beraten und bei der Finanzierung professionell begleiten zu lassen.
Wir von KLUG VORGESORGT unterstützen Sie gerne dabei.
Obliegenheiten was ist das und was sind die Folgen einer Obliegenheitsverletzung; in jedem Versicherungsvertrag gibt es Vorschriften u.a. die Pflichten und die Obliegenheiten, die ein Versicherungsnehmer einhalten muss.
Pflichten sind Rahmenbedingungen, die bei Nichtbeachtung vom Versicherer gerichtlich durchgesetzt werden können (z.B. Prämienzahlungspflicht).
Bei Obliegenheiten handelt es sich um sogenannte Rechtspflichten minderer Art. Das heißt konkret es sind Verhaltensvorschriften, die vom Versicherungsnehmer ebenfalls erfüllt werden müssen. Bei Nichteinhaltung kann allerdings der Versicherer diese nicht gerichtlich durchsetzen. Eine Nichteinhaltung wirkt sich aber unmittelbar auf die Leistungspflicht (Minderung), bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall aus.
Wer eine Obliegenheit nicht beachtet, nimmt Leistungsminderung oder sogar Leistungsfreiheit des Versicherers in Kauf!
Generelle Obliegenheiten gelten über alle Versicherungssparten und sind wie folgt:
Vorvertragliche Anzeigepflicht – Bei Abschluss jedes Versicherungsvertrages muss der Versicherungsnehmer sämtliche ihm bekannten risikorelevanten Umstände bekanntgeben.
Gefahrenerhöhungen und Schäden vermeiden – Jeder Versicherungsnehmer ist verpflichtet, erhöhte Gefahren und Schäden bestmöglich zu vermeiden. Schäden dürfen keinesfalls billigend in Kauf genommen werden.
Gefahrenerhöhung anzeigen – Ändern sich während der Vertragslaufzeit die Gefahrenumstände, muss dies dem Versicherer bekanntgegeben werden.
Unverzügliche Schadenmeldung – Eingetretene Schäden müssen sofort der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Es sind Niederschriften zu tätigen und Behörden sofort zu verständigen.
Schadenminderungspflicht – Nach Schadeneintritt müssen alle Maßnahmen gesetzt werden, die zur Behebung oder zumindest zur Schadenminderung beitragen können
Schadenaufklärungspflicht – Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, die Aufklärung des Schadens bestmöglich zu unterstützen, wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen und Belege beizubringen.
Einhalten von Sicherheitsvorschriften – Sämtliche gesetzliche, behördliche und vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
Zusätzlich gibt es je nach Sparte spezifische Obliegenheiten, die es zu beachten gilt.
Ersehen Sie Praxisbeispiele zu den generellen und spezifischen Obliegenheiten
Ersehen Sie Tip´s zum Verhalten vor Schadeneintritt und im Schadenfall
Über 70 und es wird Geld benötigt
Über eine lastenfreie Liegenschaft (Eigentumswohnung, Eigenheim) verfügen sehr viele Senioren, aber über größere Geldsummen nur sehr wenige. Die Immobilie ist somit der größte Vermögensteil. Solange man selbst darin wohnt, ist die Immobilie vermeintlich nicht verwertbar.
Meist wird nicht daran gedacht, dass die Immobilie auch als Finanzierungsquelle dienen kann.
Über Substanzkredite, also die Belehnung der Liegenschaft, können sich Immobilienbesitzer die erforderlichen Geldmittel beschaffen. Viele Senioren meinen, eine Finanzierung im Alter ist sowieso undenkbar, oder schrecken vor einer Verschuldung im Alter zurück und fragen daher gar nicht nach.
Das ist schade. Denn es gibt sehr interessante Angebote. Wie aber auch bei normalen Finanzierungen trennt sich im Detail "die Spreu vom Weizen". Sich nur der Hausbank anzuvertrauen, ist auch in diesem Fall der denkbar schlechteste Weg. Aktuell gibt es in Österreich mehrere Modelle für die Finanzierung im Alter. Welches Modell das richtige ist, hängt von mehreren Parametern ab und muss fundiert evaluiert werden.
Beispiel: Immobilienwert 300.000,00 EUR. Darlehenshöhe 50% des Immobilienwertes = somit 150.000,00 EUR. Laufzeit lebenslang; tilgungsfrei: Zu zahlen sind nur die Zinsen, wobei derzeit sehr günstige Fixzinssätze angeboten werden. Eine vorzeitige Rückzahlung, beispielsweise bei einem Verkauf der Immobilie wegen eines Umzugs, ist möglich. Im Todesfall können die Erben entweder einen Anschlusskredit bekommen (spesengünstig, weil keine neue Grundbucheintragung nötig ist) oder den Kredit tilgen (z. B. aus dem Verkauf der Immobilie).
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner wertsache.at eruieren wir in einem ersten Schritt den Bedarf und wählen dann das/die passenden Modelle aus. Wir begleiten Sie vom Angebot bis zur Auszahlung und darüber hinaus. Falls die Kreditsumme in eine laufende Zusatzpension umgewandelt werden soll, haben wir auch dafür passende Lösungen.