Im Jahr 2022 werden uns die enormen Preissteigerungen wie u.a. ein um knapp 15% gestiegener Baukostenindex bei allen indexierten Versicherungsverträgen deutlich höhere Versicherungsprämien bescheren.
Dies gilt nicht nur bei Neuverträgen. Zumindest alle Sachversicherungsverträge mit Indexierung werden davon betroffen sein. Daher ist ein Monitoring der Verträge unabdingbar. Unsere ganzheitlich betreuten Klienten (Vollkunden) genießen das Privileg, dass wir deren Verträge kontinuierlich monitoren. Angesichts der aktuellen Situation werden wir überall wo erforderlich spartenbezogene Detailprüfungen vornehmen. Bitte aber auch selbst prüfen und auf uns zukommen sollte etwas nicht passen. Gemeinsam weden wir in einer abgestimmten Vorgehensweise die Prämiensteigerungen in einem akzeptablen Rahmen halten können.
Befristet für das erste Halbjahr 2022 bieten wir Klienten mit nur einem Vertrag (wie z.B. KFZ, Musikerunfallversicherung, Musikerhaftpflicht, …) eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung aller bestehenden Versicherungsverträge an. Dieses Angebot gilt auch für Personen/Unternehmen, die von einem unserer Vollkunden empfohlen werden. Für Personen/Unternehmen ohne Vertrag und Empfehlung wird ab 1.1.2022 für die Vertragsprüfung abhängig von der Anzahl der zu prüfenden Verträge eine Pauschale von EUR 250,00 bis 500,00 verrechnet.
Blackout; Ursprünglich bezeichnet der Begriff Blackout das schlagartige, komplette Verlöschen der Scheinwerfer als Ende einer Szene auf dem Kabarett, später auch auf dem Theater. Dabei entsteht eine sehr starke Verringerung des Kontrastes, so dass die Zuschauer nichts mehr sehen und erkennen können.
Als Blackout bezeichnen wir heute den plötzlichen, überregionalen Stromausfall großer Stromnetze. Besonders populär wurde der Begriff mit dem großen Stromausfall 2003 in den USA und dem Stromausfall in Europa im November 2006. Ein solcher Ausfall führt im Gegensatz zu lokalen Ausfällen vor allem bei längerer Dauer auch zu weitreichenden Infrastrukturausfällen (Telekommunikations-, Wasser-, Abwasser-, Geld-, Lebensmittel-, Gesundheitsversorgung usw.) bzw. zu erheblichen Einschränkungen auch nach dem unmittelbaren Stromausfall.
Viele Experten meinen, dass der nächste Blackout Europa flächendeckend und längerfristig lahmlegen wird. Es wäre keine Frage mehr ob, sondern nur mehr wann. Sie wollen Vorsorge treffen? Für Firmen und Privathaushalte gibt es Lösungen. Einer unserer Klienten steht Ihnen gerne beratende zur Seite https://www.fta-notstrom.at/
Haben Sie im Jahr 2021 so richtig gut verdient und möchten Sie gerne Ihre Einkommensteuerbelastung reduzieren?
Es gibt Investitionen, die 2021 vom Jahreseinkommen abgezogen werden dürfen und daher mit dem persönlichen Grenzsteuersatz begünstigt sind. Selbstverständlich sind spätere Auszahlungen dann wieder anzugeben und zu versteuern. Der Charme besteht in zwei Punkten: Erstens bleibt nur die Nettoinvestition nach Abzug der erhaltenen Steuergutschrift in der Investition gebunden, und zweitens kann ja der persönlichen Grenzsteuersatz in späteren Jahren geringer sein als heute – sei es durch eine Steuerreform oder durch einen Pensionsantritt.
Bei Interesse senden wir gerne eine detaillierte Dokumentation zu und/oder vereinbaren ein Informationsgespräch.
Wie wir alle wissen, häufen sich die Fälle von Cyberkriminalität.
Neben den technischen Sicherungsmaßnahmen wie „Endpointsecurity“, „Backup“ sind gut geschulte Mitarbeiter (erreichbar über s.g. „Awarenes-Schulungen“ u.a. abgehalten von https://www.care-it.at/) heute ein absolutes MUSS.
Leider bleibt aber immer ein gewissen Restrisiko und dafür sollte unbedingt mit einer richtigen Absicherung einer s.g. Cyber-Versicherung vorgesorgt werden.
Genauso komplex wie der Umgang mit der Sicherheit Ihrer IT-Systeme ist aber auch das Thema Cyber-Versicherung. Wir haben uns daher gemeinsam mit Versicherungs- und IT-Experten intensiv mit dem Thema Cyber-Versicherung beschäftigt und die derzeitigen Absicherungsmöglichkeiten im Detail geprüft.
Eine gute Cyberversicherung deckt mehrere wesentliche Bereiche ab. Sie leistet bei den verschiedenen Schadensszenarien wie z.B. Cyber-Erpressung, Datenschutzverletzungen, Identitätsverlust, usw. Sie unterstützt im Schadensfall mit hochqualifizierten Spezialisten Analysten, Forensikern, Datenschutzrechtsexperten, PR-Experten und setzt die erforderlichen Maßnahmen.
Eine gute Cyberversicherung muss aber auch für den Arzt, den Selbstständigen und das Unternehmen leistbar sein.
Mehr Information erhalten Sie unter Cyber-Versicherung für die Ordination und Cyber-Versicherung für Selbständige und Unternehmen.
Nutzen Sie das von uns aufgebaute Wissen und die uns beratenden Experten. Gerne zeigen wir Ihnen auf wie eine Cyber-Versicherung gestaltet sein sollte. Der Beratungstermin kann persönlich oder virtuell erfolgen.
Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung kommt es manchmal auf die Geschwindigkeit an. Immobilienmakler und fallweise auch Bauträger geben dem Interessenten den Zuschlag, der den Kauf rasch fixieren kann. Dafür wird in den meiste Fällen eine rasche Finanzierungszusage benötigt.
Wir haben uns daher mit einer unserer Partnerbanken auf eine Zusage binnen zwei Tagen nach Einreichung der nötigen Unterlagen vereinbart.
Was sind nun die nötigen Unterlagen für eine Kreditanfrage? Neben Ausweisen und Meldezetteln sind klarerweise Belege für die Einkommen aller Kreditnehmer wichtig. Bei unselbstständig Beschäftigten reichen dazu die vier neuesten Gehaltszettel aus. Nur wenn das Einkommen von Monat zu Monat schwankt, beispielsweise wegen diverser Zulagen, ist zusätzlich ein Jahreslohnzettel nötig. Für Selbstständige ist dieser Punkt wesentlich aufwändiger. Wir haben dafür eine eigene Unterlagenliste, die wir bei Interesse gerne zusenden.
Anzugeben und mittels Vertrags und Kontoauszug zu belegen sind zudem etwaige bereits bestehende Finanzierungen (Kredite, Bauspardarlehen oder Leasing). Im positiven Bereich sind die vorhandenen Eigenmittel nachzuweisen. Diese müssen zumindest so hoch sein, dass man damit die Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision etc.) bezahlen kann. Der reine Kaufpreis kann zu hundert Prozent finanziert werden, wenn er nicht überhöht ist. Dazu wird das zu kaufende Objekt bewertet. Dafür benötigt die Bank den Grundbuchauszug, aktuelle Fotos von außen und von allen wichtigen Räumen sowie den Einreichplan oder zumindest einen Grundriss, dem man die Größen der einzelnen Räume entnehmen kann.
Wir freuen uns aber natürlich auch über nicht ganz so dringende Anfragen. Wenn wir mehr Zeit haben, können wir auch die langsameren Banken einbeziehen und dadurch in vielen Fällen günstigere Konditionen erreichen.
Über 70 und es wird Geld benötigt
Über eine lastenfreie Liegenschaft (Eigentumswohnung, Eigenheim) verfügen sehr viele Senioren, aber über größere Geldsummen nur sehr wenige. Die Immobilie ist somit der größte Vermögensteil. Solange man selbst darin wohnt, ist die Immobilie vermeintlich nicht verwertbar.
Meist wird nicht daran gedacht, dass die Immobilie auch als Finanzierungsquelle dienen kann.
Über Substanzkredite, also die Belehnung der Liegenschaft, können sich Immobilienbesitzer die erforderlichen Geldmittel beschaffen. Viele Senioren meinen, eine Finanzierung im Alter ist sowieso undenkbar, oder schrecken vor einer Verschuldung im Alter zurück und fragen daher gar nicht nach.
Das ist schade. Denn es gibt sehr interessante Angebote. Wie aber auch bei normalen Finanzierungen trennt sich im Detail "die Spreu vom Weizen". Sich nur der Hausbank anzuvertrauen, ist auch in diesem Fall der denkbar schlechteste Weg. Aktuell gibt es in Österreich mehrere Modelle für die Finanzierung im Alter. Welches Modell das richtige ist, hängt von mehreren Parametern ab und muss fundiert evaluiert werden.
Beispiel: Immobilienwert 300.000,00 EUR. Darlehenshöhe 50% des Immobilienwertes = somit 150.000,00 EUR. Laufzeit lebenslang; tilgungsfrei: Zu zahlen sind nur die Zinsen, wobei derzeit sehr günstige Fixzinssätze angeboten werden. Eine vorzeitige Rückzahlung, beispielsweise bei einem Verkauf der Immobilie wegen eines Umzugs, ist möglich. Im Todesfall können die Erben entweder einen Anschlusskredit bekommen (spesengünstig, weil keine neue Grundbucheintragung nötig ist) oder den Kredit tilgen (z. B. aus dem Verkauf der Immobilie).
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner wertsache.at eruieren wir in einem ersten Schritt den Bedarf und wählen dann das/die passenden Modelle aus. Wir begleiten Sie vom Angebot bis zur Auszahlung und darüber hinaus. Falls die Kreditsumme in eine laufende Zusatzpension umgewandelt werden soll, haben wir auch dafür passende Lösungen.
Meine/unsere Gedanken sind bei allen Personen/Familien, die in den letzten Tagen, von den schweren Unwettern getroffen wurden. Zu den vielen Schäden an Gebäuden, Inhalt und KFZ, die wir und die Versicherungsgesellschaften so rasch als möglich abarbeiten, gab/gibt es viele Fragen zur Deckung. Nachstehend versuchen wir die aufgetretenen Fragen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) in Kurzform zu beantworten.
KFZ-Teilkaskoversicherung und KFZ-Vollkaskoversicherung; in den KFZ-Verträgen sind die s.g. Naturgewalten in indirekter/direkter Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm und Dachlawinen exakt definiert und normalerweise auch versichert. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es Anbieter/Tarife die Elementarschäden nur gegen Zusatzprämie absichern. Sonst unterscheiden sich die Absicherungen beim Selbstbehalt. Im Falle einer Absicherung mit generellem Selbstbehalt wird im Schadenfall aufgrund Naturgewalten der jeweils vereinbarte Selbstbehalt verrechnet. Im Falle einer Absicherung mit eingeschränktem Selbstbehalt gibt es keinen Selbstbehalt! Je nach aktuellem Eurotax-Wert kann es natürlich auch zu einer s.g. Totalschadenberechnung kommen.
Eigenheim- und Haushaltsversicherung; Naturgewalten bzw. Unwetter sind in der Elementarversicherung Sparte/im Modul Sturm gedeckt. Der Deckungsumfang unterscheidet aber in den Ereignissen/Definition Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Katastrophenschutzdeckung. Bis auf die Katastrophenschutzdeckung sind alle Ereignisse, wenn die nachstehenden Definitionen zutreffen, in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gedeckt.
Einen Sturm definieren die Versicherer als „eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort“. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/Stunde. Trifft dies zu sind jegliche Sturmschäden (an den im Vertag definierten Objekten, …) versichert. Eine Begrenzung nach OBEN (Tornado) gibt es nicht. Konkret bedeutet dies derzeit sind in den österreichischen Sturmversicherungen Schäden verursacht durch einen Tornado versichert!
Als Hagel werden Eiskörner mit einem Durchmesser von mehr als 0,5 Zentimetern definiert (ist der Durchmesser geringer, handelt es sich um Graupel). Schäden durch Hagel sind auch versichert, wenn sie unabhängig von einem Sturm entstehen. Je nach Anbieter/Tarif sind optische Schäden nach Hagelschlag entweder komplett ausgeschlossen oder mit einem Limit von EUR 2.000,00 bis 10.000,00 begrenzt.
Schneedruck ist die Krafteinwirkung durch natürlich angesammelte ruhende Schnee- oder Eismassen.
Bei Felssturz/Steinschlag lösen sich ganze Felspartien/Steinbrocken aus Wandstufen und stürzen ab.
Ein Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- und Erdmassen.
In der Katastrophenschutzdeckung sind die Ereignisse Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Niederschlags- und Schmelzwasser, Rückstauschäden, Lawinen/Lawinenluftdruck und Erdbeben erfasst. In den Standardangeboten leisten alle Anbieter/Tarife nur einen sehr begrenzten Schadenersatz in Höhe von VS EUR 4.000,00 bis EUR 7.500,00. Einige wenige Anbieter/Tarife bieten die Möglichkeit einer Erweiterung, sofern das zu versichernde Objekt nicht in einer definierten Hochwasserzone liegt. Die Erweiterungen reichen von VS EUR 50.000,00, über EUR 100.000,00 bis zu einem einzigen Anbieter, der bis zu 50% der vereinbarten Versicherungssumme für Haushalt und Gebäude absichert.
Einen Sonderfall stellen auch Schäden durch Grundwasser dar. Dringt beispielsweise Grundwasser unterirdisch ins Gebäude ein, werden dadurch entstehende Kosten nicht von der Elementarversicherung übernommen. Vermischt sich das Grundwasser allerdings mit Oberflächenwasser und sorgt für eine Überschwemmung in einem Keller, so ist dieser Schaden ein Fall für die Elementarschadenversicherung.
Obliegenheiten was ist das und was sind die Folgen einer Obliegenheitsverletzung; in jedem Versicherungsvertrag gibt es Vorschriften u.a. die Pflichten und die Obliegenheiten, die ein Versicherungsnehmer einhalten muss.
Pflichten sind Rahmenbedingungen, die bei Nichtbeachtung vom Versicherer gerichtlich durchgesetzt werden können (z.B. Prämienzahlungspflicht).
Bei Obliegenheiten handelt es sich um sogenannte Rechtspflichten minderer Art. Das heißt konkret es sind Verhaltensvorschriften, die vom Versicherungsnehmer ebenfalls erfüllt werden müssen. Bei Nichteinhaltung kann allerdings der Versicherer diese nicht gerichtlich durchsetzen. Eine Nichteinhaltung wirkt sich aber unmittelbar auf die Leistungspflicht (Minderung), bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall aus.
Wer eine Obliegenheit nicht beachtet, nimmt Leistungsminderung oder sogar Leistungsfreiheit des Versicherers in Kauf!
Generelle Obliegenheiten gelten über alle Versicherungssparten und sind wie folgt:
Vorvertragliche Anzeigepflicht – Bei Abschluss jedes Versicherungsvertrages muss der Versicherungsnehmer sämtliche ihm bekannten risikorelevanten Umstände bekanntgeben.
Gefahrenerhöhungen und Schäden vermeiden – Jeder Versicherungsnehmer ist verpflichtet, erhöhte Gefahren und Schäden bestmöglich zu vermeiden. Schäden dürfen keinesfalls billigend in Kauf genommen werden.
Gefahrenerhöhung anzeigen – Ändern sich während der Vertragslaufzeit die Gefahrenumstände, muss dies dem Versicherer bekanntgegeben werden.
Unverzügliche Schadenmeldung – Eingetretene Schäden müssen sofort der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Es sind Niederschriften zu tätigen und Behörden sofort zu verständigen.
Schadenminderungspflicht – Nach Schadeneintritt müssen alle Maßnahmen gesetzt werden, die zur Behebung oder zumindest zur Schadenminderung beitragen können
Schadenaufklärungspflicht – Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, die Aufklärung des Schadens bestmöglich zu unterstützen, wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen und Belege beizubringen.
Einhalten von Sicherheitsvorschriften – Sämtliche gesetzliche, behördliche und vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
Zusätzlich gibt es je nach Sparte spezifische Obliegenheiten, die es zu beachten gilt.
Ersehen Sie Praxisbeispiele zu den generellen und spezifischen Obliegenheiten
Ersehen Sie Tip´s zum Verhalten vor Schadeneintritt und im Schadenfall