Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden.
Auf diese lästige Überprüfung wird beim Anhänger leider sehr oft vergessen. Trotzdem aber wird er benutzt. Dies kann im Falle eines Unfalls (unabhängig von der Verschuldensfrage) fatale Auswirkungen haben.
Der Versicherer ist im Falle von entsprechender Kausalität leistungsfrei bzw. kann regressieren!
Lange konnte mit variabel verzinsten Krediten sehr günstig Eigenheim finanziert werden. Nun steigen aber die Zinsen rasant. In Kombination mit den inflationsbedingten Preissteigerungen kann das für viele Kreditnehmer zu einer sehr angespannten Finanzsituation führen.
Natürlich treten nun die finanzierenden Banken, aber auch die diversen Kreditvermittler auf den Plan und adressieren sehr aggressiv den Umstieg auf eine Fixzinsvereinbarung. Dabei steht oft das Geschäft im Vordergrund. Ob es für den Kreditnehmer die sinnvollste Lösung ist, wird meistens nicht geprüft.
Jegliche Kreditänderung sollte intensiv geprüft und abgewogen werden. Gemeinsam mit dem Kollegen DI Dr. Martin Manninger (Experte Finanzierung und Veranlagung) unterstützen wir Sie dabei. Für eine Terminvereinbarung ganz einfach anrufen oder E-Mail senden.
Ja so ein Kamin, Holzofen oder andere Feuerstätte ist angesichts der hohen Energiepreise etwas Feines. Viele Personen haben sich heuer dafür entschieden und auch installiert.
Ebenso viele Personen haben aber nicht daran gedacht, dass Feuerstätten einen s.g. Abnahmebefund benötigen. Dies gilt auch für die Wiederinbetriebnahme! Der Befund wird vom jeweils zuständigen Rauchfangkehrer erstellt.
Der Betrieb einer nicht geprüften/abgenommenen Feuerstätte ist illegal und lebensgefährlich. Im Falle eines Brandes und kausalem Zusammenhang mit der illegal betriebenen Feuerstätte ist jeglicher Versicherungsschutz verwirkt!
Haben Sie im Jahr 2022 so richtig gut verdient und möchten Sie gerne Ihre Einkommensteuerbelastung reduzieren?
Es gibt Investitionen, die 2022 vom Jahreseinkommen abgezogen werden dürfen und daher mit dem persönlichen Grenzsteuersatz begünstigt sind. Selbstverständlich sind spätere Auszahlungen dann wieder anzugeben und zu versteuern.
Der Charme besteht in zwei Punkten: Erstens bleibt nur die Nettoinvestition nach Abzug der erhaltenen Steuergutschrift in der Investition gebunden, und zweitens kann ja der persönlichen Grenzsteuersatz in späteren Jahren geringer sein als heute – sei es durch eine Steuerreform oder durch einen Pensionsantritt.
Bei Interesse senden wir gerne eine detaillierte Dokumentation zu und/oder vereinbaren ein Informationsgespräch.
Fahrrad und E-BIKE boomen ohne Ende, aber auch die Preise steigen in unglaubliche Höhen. So manches tolle Fahrrad oder E-BIKE schlägt gleich mal mit mehreren tausend Euro zu Buche. Oft gibt es in der Familie mehrere dieser teuren Räder.
In allen guten Eigenheim-/Haushaltsversicherungen sind Fahrräder/E-BIKES am Versicherungsort (im versperrten Zustand) versichert. Der Versicherungsschutz ist aber in der Versicherungssumme in einer Bandbreite von EUR 2.000,00 bis 5.000,00 (anbieterabhängig) begrenzt. Diese Versicherungssumme gilt nicht pro Fahrrad, sondern im Falle von Diebstahl mehrerer Fahrräder für alle gemeinsam!
Ab August 2022 erhalten nur noch Kreditnehmer:innen einen Wohnkredit, die bestimmte Kriterien und Bedingungen erfüllen.
Die neuen Kredit-Regeln sind wie folgt:
Sehr ärgerlich ist auch, dass Zwischenfinanzierungen nur mehr bedingt möglich sind. Hierfür haben die Banken von der FMA ein Ausnahmekontingent von 20% des Neukreditvolumens erhalten. Dieses Volumen ist aber für alle Ausnahmen gedacht und somit sicher sehr rasch augeschöpft.
Jede Bank kann auch für sich entscheiden die gesetzlichen Vorgaben noch strenger auszulegen.
Unklar ist derzeit auch noch welche Auswirkungen die neuen Regeln auf allfällige Umschuldungen haben werden.
Sicher ist aber, dass es ab August 2022 deutlich schwieriger ist einen Kredit zu erhalten. Umso wichtiger ist es sich von unabhängigen Experten beraten und bei der Finanzierung professionell begleiten zu lassen.
Wir von KLUG VORGESORGT unterstützen Sie gerne dabei.
Obliegenheiten was ist das und was sind die Folgen einer Obliegenheitsverletzung; in jedem Versicherungsvertrag gibt es Vorschriften u.a. die Pflichten und die Obliegenheiten, die ein Versicherungsnehmer einhalten muss.
Pflichten sind Rahmenbedingungen, die bei Nichtbeachtung vom Versicherer gerichtlich durchgesetzt werden können (z.B. Prämienzahlungspflicht).
Bei Obliegenheiten handelt es sich um sogenannte Rechtspflichten minderer Art. Das heißt konkret es sind Verhaltensvorschriften, die vom Versicherungsnehmer ebenfalls erfüllt werden müssen. Bei Nichteinhaltung kann allerdings der Versicherer diese nicht gerichtlich durchsetzen. Eine Nichteinhaltung wirkt sich aber unmittelbar auf die Leistungspflicht (Minderung), bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall aus.
Wer eine Obliegenheit nicht beachtet, nimmt Leistungsminderung oder sogar Leistungsfreiheit des Versicherers in Kauf!
Generelle Obliegenheiten gelten über alle Versicherungssparten und sind wie folgt:
Vorvertragliche Anzeigepflicht – Bei Abschluss jedes Versicherungsvertrages muss der Versicherungsnehmer sämtliche ihm bekannten risikorelevanten Umstände bekanntgeben.
Gefahrenerhöhungen und Schäden vermeiden – Jeder Versicherungsnehmer ist verpflichtet, erhöhte Gefahren und Schäden bestmöglich zu vermeiden. Schäden dürfen keinesfalls billigend in Kauf genommen werden.
Gefahrenerhöhung anzeigen – Ändern sich während der Vertragslaufzeit die Gefahrenumstände, muss dies dem Versicherer bekanntgegeben werden.
Unverzügliche Schadenmeldung – Eingetretene Schäden müssen sofort der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Es sind Niederschriften zu tätigen und Behörden sofort zu verständigen.
Schadenminderungspflicht – Nach Schadeneintritt müssen alle Maßnahmen gesetzt werden, die zur Behebung oder zumindest zur Schadenminderung beitragen können
Schadenaufklärungspflicht – Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, die Aufklärung des Schadens bestmöglich zu unterstützen, wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen und Belege beizubringen.
Einhalten von Sicherheitsvorschriften – Sämtliche gesetzliche, behördliche und vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
Zusätzlich gibt es je nach Sparte spezifische Obliegenheiten, die es zu beachten gilt.
Ersehen Sie Praxisbeispiele zu den generellen und spezifischen Obliegenheiten
Ersehen Sie Tip´s zum Verhalten vor Schadeneintritt und im Schadenfall
Über 70 und es wird Geld benötigt
Über eine lastenfreie Liegenschaft (Eigentumswohnung, Eigenheim) verfügen sehr viele Senioren, aber über größere Geldsummen nur sehr wenige. Die Immobilie ist somit der größte Vermögensteil. Solange man selbst darin wohnt, ist die Immobilie vermeintlich nicht verwertbar.
Meist wird nicht daran gedacht, dass die Immobilie auch als Finanzierungsquelle dienen kann.
Über Substanzkredite, also die Belehnung der Liegenschaft, können sich Immobilienbesitzer die erforderlichen Geldmittel beschaffen. Viele Senioren meinen, eine Finanzierung im Alter ist sowieso undenkbar, oder schrecken vor einer Verschuldung im Alter zurück und fragen daher gar nicht nach.
Das ist schade. Denn es gibt sehr interessante Angebote. Wie aber auch bei normalen Finanzierungen trennt sich im Detail "die Spreu vom Weizen". Sich nur der Hausbank anzuvertrauen, ist auch in diesem Fall der denkbar schlechteste Weg. Aktuell gibt es in Österreich mehrere Modelle für die Finanzierung im Alter. Welches Modell das richtige ist, hängt von mehreren Parametern ab und muss fundiert evaluiert werden.
Beispiel: Immobilienwert 300.000,00 EUR. Darlehenshöhe 50% des Immobilienwertes = somit 150.000,00 EUR. Laufzeit lebenslang; tilgungsfrei: Zu zahlen sind nur die Zinsen, wobei derzeit sehr günstige Fixzinssätze angeboten werden. Eine vorzeitige Rückzahlung, beispielsweise bei einem Verkauf der Immobilie wegen eines Umzugs, ist möglich. Im Todesfall können die Erben entweder einen Anschlusskredit bekommen (spesengünstig, weil keine neue Grundbucheintragung nötig ist) oder den Kredit tilgen (z. B. aus dem Verkauf der Immobilie).
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner wertsache.at eruieren wir in einem ersten Schritt den Bedarf und wählen dann das/die passenden Modelle aus. Wir begleiten Sie vom Angebot bis zur Auszahlung und darüber hinaus. Falls die Kreditsumme in eine laufende Zusatzpension umgewandelt werden soll, haben wir auch dafür passende Lösungen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt dann ein, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen Job nicht mehr ausüben kann. Aber welcher Beruf genau ist eigentlich abgesichert?
Diese Frage wird bei jeder Anfrage und in jedem Beratungsgespräch gestellt. Ist es der Beruf, der mal erlernt wurde, oder aber vielleicht der, den man im Antrag angibt, oder aber jeder beliebige?
Um diese Frage zu klären gibt es vom Gesetzgeber folgende Definition. "Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise (nicht mehr als 50%) voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann"
Konkret bedeutet das: Der Beruf, den man vor der Berufsunfähigkeit zuletzt ausgeübt hat, ist auch versichert.
Aber VORSICHT: Letztendlich zählt das, was im Versicherungsvertrag steht. Es kann durchaus sein, dass in manchem Bedingungswerk beispielsweise der in der Ausbildung oder im Studium angestrebte Beruf versichert ist. Oder, oder, oder ... - Möglich ist vieles! Es gilt wie immer - Sich ausreichend informieren und gut (neutral und unabhängig) beraten lassen. http://www.klugrundumversichert.at//Versicherungen/Berufsunfaehigkeit/23/
Es gibt neben der staatlichen und privaten Pension auch eine vom Betrieb. Diese lohnt sich für Mitarbeiter und Unternehmen.
Jeder Arbeitgeber/jeder Unternehmer, der seinen Mitarbeiter und sich selbst etwas Gutes tun möchte, kann eine betriebliche Altersvorsorge ohne Kosten einführen.
Bis zu 300,00 Euro können für Mitarbeiter abgabenbefreit für Mitarbeiter und Unternehmen in eine betriebliche Pension einbezahlt werden.
Für Management und Geschäftsleitung können Firmenpensionsverträge eingerichtet und durch eine s.g. ausgelagerte Rückversicherung steuerbegünstigt angespart werden.
Durch die Steuervorteile ergeben sich Renditen zwischen 1,5% und 6% pro Jahr. Brutto- für Netto-Veranlagung schafft zusätzlichen finanziellen Vorteil.
Aber das sind nur die monetären Effekte. Betriebliche Vorsorgelösungen zeigen den Mitarbeitern, dass man sich um sie kümmert. Schlüsselarbeitskräfte und die Geschäftsleitung werden motiviert und ans Unternehmen gebunden.
Betriebliche Vorsorgelösungen erfordern gute Beratung. Wir sind zertifizierte betriebliche Vorsorgeberater. Gerne zeigen wir Ihnen unverbindlich die Möglichkeiten auf.