Ein private Zusatzkrankenversicherung ist eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlichen Pflichtversicherung (z.B. ÖGK, SVS, BVAEB, …). Sie schließt die Lücken des öffentlichen Gesundheitssystems. Sie gewährleistet bestmögliche medizinische Diagnose, höchsten medizinischen Standard bei Operation, Nachversorgung und Pflege.
Gesund zu sein wird sehr oft als selbstverständlich angesehen. Es ist „normal“ uneingeschränkt durchs Leben zu gehen und alles machen zu können. Aber was, wenn sich das ändert. Mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung sorgen Sie vor, dass Sie sich im Falle von Krankheit und Unfall die beste medizinische Betreuung organisieren und sich zu 100% auf Ihre Genesung konzentrieren können. Es ist die angenehmste Art, um wieder gesund zu werden.
Durch regelmäßige qualitativ hochwertige Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsmaßnahmen schafft die private Zusatzkrankenversicherung wesentliche Grundlangen für ein langes gesundes Leben.
Die wichtigsten Leistungsbereiche sind:
Stationär Sonderklasse (Spital); ermöglicht die terminlich bevorzugte Behandlung/Operation durch den Chef- oder Wunscharzt. Die Unterbringung erfolgt im Ein- oder Zweitbettzimmer im Krankenhaus Ihrer Wahl.
Ambulant Wahlarzt; übernimmt vom Wahlarzthonorar den Eigenanteil, der nicht von der Sozialversicherung ersetzt wird und auch oft die Kosten für Medikamente, Brillen, Heilbehelfe, Physiotherapie, Psychotherapie, …
Zahn; übernimmt die Kosten hochwertiger Füllungen, Inlays, Wurzelbehandlungen, Parodontose-Behandlungen, Implantate, Kieferregulierung, Mundhygiene, ...
Im Wesentlichen unterscheiden sich die Anbieter/Tarife wie folgt:
Stationär Sonderklasse mit/ohne Selbstbehalt; entweder komplett ohne Selbstbehalt. Finanziell sinnvoller aber mit Selbstbehalt abhängig vom Anbieter und Tarif ab dem ersten Tag oder erst ab dem 5. Tag. Nicht verrechnet wird der Selbstbehalt bei Unfall, Geburt und je nach Tarif bei gewissen schweren Erkrankungen. Gezeichnet wird im Wesentlichen die direkte Kostenverrechnung (Spital/Versicherung) für den Krankenhausaufenthalt Sonderklasse Zweibettzimmer (Zusatzmodul Einbettzimmer) und freie Arztwahl. Bei Krankenhausaufenthalt verrechnet das Krankenhaus direkt mit der Versicherung. Von der Versicherung wird dann lediglich der vereinbarte Selbstbehalt mit dem Klienten verrechnet. Selbstbehalt fällt pro Jahr immer nur einmal an, auch wenn es mehrere Krankenhaus-Aufenthalte geben sollte.
Babyoption; für Frauen mit Kinderwunsch ein MUSS. Diese Zusatzmodul (zu stationär Sonderklasse) verpflichtet den privaten Krankenversicherer zur Annahme des Babys A) ohne jeglicher Gesundheitsprüfung und B) rückwirkend zum Monatsersten des Geburtsmonats! Anbieterabhängig standardmäßig enthalten, oder aber ein Zusatzmodul
Ambulant Wahlarzt mit Zusatz; gezeichnet wird ein Jahresbudget, welches zur Gänze für Arzthonorar und in Teilen (Sublimits) auch für Medikamente, Physio, Psycho, Heilbehelfe, … verwendet werden kann. Sofern die Sozialversicherung etwas ersetzt, werden bis 100% der Restkosten übernommen. Wenn die Sozialversicherung nichts ersetzt, aber Deckung besteht werden 80% der Kosten übernommen. Anbieterabhängig ist die Budgethöhe und die Gestaltung der Sublimits.
Ambulant Wahlarzt; gezeichnet wird ein Jahresbudget, welches ausschließlich für das Arzthonorar zur Verfügung steht. Sofern die Sozialversicherung etwas ersetzt, werden bis 100% der Restkosten übernommen. Wenn die Sozialversicherung nichts ersetzt, aber Deckung besteht werden 80% der Kosten übernommen.
Zahn; ersehen Sie die Details hier …
Weitere Leistungsmodule sind z.B. Einbettzimmer, Krankentagegeld, die Auslandskrankenversicherung, …
Die monatlichen Kosten sind abhängig vom Eintrittsalter und dem gewählten Leistungsumfang. Beispielhaft starten die Prämien für das Modul Ambulant Wahlarzt für Kinder ab rd. EUR 20,00 und für junge Erwachsene ab rd. EUR 45,00. Für das Modul Stationär Sonderklasse starten die Prämien ab rd. 65,00.




