Die betriebliche Vorsorge umfasst gesetzliche und freiwillige Modelle, die Arbeitnehmer und Unternehmen bei der Absicherung im Berufsleben und im Ruhestand unterstützen. Für die Altersvorsorge gilt in Österreich das 3-Säulen-Modell Diese sieht neben der staatlichen und privaten Vorsorge auch eine betriebliche vor. Alle drei Säulen dienen dazu, den Lebensstandard nach dem Berufsleben zu erhalten.
Hinter dem Erfolg eines Unternehmens stehen Mitarbeiter, Führungskräfte und die Geschäftsleitung. Ein richtig umgesetztes betriebliches Vorsorgemodell schafft Mitarbeiterbindung, Motivation und Zufriedenheit auf allen Unternehmensebenen. Es ermöglicht aber auch Steuern- und Sozialausgaben für Mitarbeiter und Unternehmen zu senken.
Die Vorteile für den Arbeitnehmer; keine Lohnsteuer für die einbezahlten Prämie und modellabhängig keine Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch kann sich ein Kapitalmehrertrag von ca. 95% im Vergleich zur Privatvorsorge ergeben. Die gesetzliche Regelung sieht in den meisten Modellen eine Unverfallbarkeit der Einzahlungen vor. Damit ist höchstmöglicher finanzieller Schutz gewährleistet.
Die Vorteile für den Arbeitgeber; Prämienzahlungen sind Betriebsausgaben und es fallen keine Lohnnebenkosten an. Alle Aufwendungen wirken gewinnmindernd.
Die möglichen Modelle sind z.B.
Abfertigung NEU – betriebliche Vorsorgekasse (BVK); Arbeiter zahlen 1,53% des Bruttogehaltes für den Arbeitnehmer unverfallbar in eine der acht gesetzlich geregelten Vorsorgekassen.
Steuerfreie Zukunftssicherung; Arbeitgeber können als freiwillige Sozialleistung bis zu EUR 300,00 pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und abgabenfrei z.B. in Eine Pensions- oder Unfallvorsorge investieren. Die einbezahlten Beträge sind unverfallbar.
Betriebliche Pensionskasse (PK); ist eine eigene Aktengesellschaft, die Beiträge sammelt, am Kapitalmarkt veranlagt und die Zusatzpension auszahlt. Die Höhe der Zusatzpension hängt vom Veranlagungserfolg ab..
Betriebliche Kollektivversicherung (BKV); ist eine Gruppenrentenversicherung eines Lebensversicherungsanbieters mit einer Mindestverzinsung aus den versicherungstechnischen Rückstellungen. Die Arbeitgeberbeiträge sind ab Einzahlung unverfallbar.
Direkte Leistungszusage (Pensionszusage); das Unternehmen verpflichtet sich bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie z.B. Ruhestand, im Todesfall für Hinterbliebene eine festgelegte Leistung z.B. eine monatliche Pensionszahlung zu erbringen. Grundsätzlich ist es eine arbeitsrechtliche Vereinbarung und kein Versicherungsprodukt! Die Absicherung erfolgt in den meisten Fällen über eine Pensionsrückdeckungsversicherung.
Innovative Betrieb haben weiters die Möglichkeit z.B. eine Gruppen-Krankenversicherung einzurichten. Die Mitarbeiter profitieren von deutlich günstigeren Prämien.
Um das passende Modell zu berechnen, helfen folgende Fragen:
Soll die Lösung für die gesamte Belegschaft oder nur für einzelne Führungskräfte oder nur für Sie als Unternehmer sein.
Steht die Steuerersparnis oder die Mitarbeiterbindung im Vordergrund?
Welches Budget pro Mitarbeiter ist jährlich angedacht?




