Die eigene Gesundheit, sowie die der Liebsten ist für die meisten Menschen das höchste Gut.
In der frühindustriellen Zeit war man gesund, wenn man arbeitsfähig war. Vor etwa 30 Jahre verlagerte sich der Fokus auf Fitness und dann Wellness.
In den vergangenen 10 Jahren und verstärkt durch die Pandemie hat sich der Bedeutungsradius des Gesundheitlichen massiv ausgeweitet. Erst Wellness, dann psychische Gesundheit, dann Health Empowerment, … führt zu einer völlig neuen Definition von Gesundheit. U.a. gehört dazu auch die Erhöhung der Lebenserwartung, aber die Bedeutung liegt in der Erhöhung der gesunden Lebenserwartung.
Dementsprechend gibt es die Forderung/den Wunsch und den Bedarf an ganzheitlicher medizinisch begleiteter Vorsorge und perfekter medizinscher Expertise, wenn es mal tatsächlich wo hakt. Das staatliche Gesundheitssystem wird dies ob der enorm steigenden Kosten nur partiell oder gar nicht schaffen.
Eine richtig gestaltete private Zusatzkrankenversicherung ist daher unabdingbar und sollte so früh als möglich gezeichnet werden.
Gerne beraten wir Sie zu dem doch sehr komplexen Thema der privaten Zusatzkrankenversicherung. Wir zeigen Ihnen u.a. auf welche der privaten Zusatzkrankenversicherungen auch die Zukunftsthemen wie Health Empowerment, Telemedizin, bildgebende Verfahren, KI-gestützt Diagnostik, … bereits heute adressieren.
Bis zum 15.11.2024 Geburtstag mit uns feiern und 10x EUR 250,00 REWE-Gutscheine gewinnen! Die Teilnahmebedingungen sind ganz einfach.
Jeder am 15.11.2024 aktive Kunde nimmt mit einer Stimme automatisch an der Verlosung teil. Als Dankeschön für die vergangenen 10 Jahre und als Motivation für die kommenden Monate erhöhen sich die Gewinnchancen unter folgenden Bedingungen:
Beispiel: Vollkunde empfiehlt uns im Zeitraum 15.3. bis 15.11.2024 weiter, Empfehlung wird Vollkunde. Ebenso ist er mit der Schadenbearbeitung seines Sturmschadens zufrieden und schreibt eine kurze Google-Rezension. Vor dem 15.3.2024 hat er uns 4x erfolgreich weiterempfohlen. Das ergibt für unseren Vollkunden großartige 1 + 4 + 4 + 3 + 4 = 16 Stimmen und für den empfohlenen neuen Vollkunden 1 + 4 = 5 Stimmen
Die Verlosung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges am 16.11.2024. Die Gewinner werden von uns mit E-MAIL informiert. Wir ersuchen um Zustimmung für Veröffentlichung (Bild und Name) auf der Homepage der KLUG VORGESORGT GmbH zu. Die REWE-Gutscheine werden eingeschrieben mit der Post spätestens in der letzten Wochen November 2024 versendet. Eine Barablöse ist nicht möglich.
Es gibt neben der staatlichen und privaten Pension auch eine vom Betrieb. Diese lohnt sich für Mitarbeiter und Unternehmen.
Jeder Arbeitgeber/jeder Unternehmer, der seinen Mitarbeiter und sich selbst etwas Gutes tun möchte, kann eine betriebliche Altersvorsorge ohne erhebliche Mehrkosten einführen.
Bis zu 300,00 Euro können für Mitarbeiter abgabenbefreit für Mitarbeiter und Unternehmen in eine betriebliche Pension einbezahlt werden.
Für Management und Geschäftsleitung können Firmenpensionsverträge eingerichtet und durch eine s.g. ausgelagerte Rückversicherung steuerbegünstigt angespart werden.
Durch die Steuervorteile ergeben sich Renditen zwischen 2,5% und 6% pro Jahr. Brutto- für Netto-Veranlagung schafft zusätzlichen finanziellen Vorteil.
Aber das sind nur die monetären Effekte. Betriebliche Vorsorgelösungen zeigen den Mitarbeitern, dass man sich um sie kümmert. Schlüsselarbeitskräfte und die Geschäftsleitung werden motiviert und ans Unternehmen gebunden.
Betriebliche Vorsorgelösungen erfordern gute Beratung. Wir sind zertifizierte betriebliche Vorsorgeberater. Gerne zeigen wir Ihnen unverbindlich die Möglichkeiten auf.
Das Versicherungsvertragsgesetz sieht eine Gefahrenerhöhung, wenn der Eintritt eines Schadens nach Vertragsabschluss dauerhaft erheblich wahrscheinlicher wird. Oder die Höhe des zu erwartenden Schadens sich erheblich vergrößert, ohne dass der Versicherer dies voraussehen oder einkalkulieren kann. Konkrete anzeigepflichtige Beispiele sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit beispielhaft wie folgt:
Um sich auf Reisen optimal abzusichern ist ein Reiseschutz mit Auslandskrankenversicherung in jedem Fall anzuraten.
Selbst kleine ambulante Behandlungen können im Ausland sehr hohe Kosten verursachen. Ein einziger Tag im Krankenhaus kann in manchen Ländern bis zu 6.000,00 EUR kosten.
Im EU-Ausland sind Schadenfälle mit der e-Card nicht automatisch abgedeckt. in den EU-Staaten und einigen Mittelmeerländern ersetzt die Sozialversicherung nur die Kosten von öffentlichen Krankenhäusern und Ärzten mit Kassenvertrag. Die Frage ist ob diese im Notfall auch verfügbar sind. In vielen Urlaubsländern sind die öffentlichen Krankenhäuser und Ärzte meistens den Einheimischen vorbehalten!
Reisekrankenversicherungen inkludiert in Kreditkartenleistungen unterliegen besonderen Nutzungsbedingungen und leisten meist nur eingeschränkt. Bei Einreise in einige Länder wie z.B. KUBA, Australien, Neuseeland, ... sind Reiseversicherungen inkl. Auslandskrankenversicherung zwingend vorgeschrieben. Reiseversicherungen inkludiert in Kreditkartenleistungen werden nicht akzeptiert.
Die denkbar schlechteste Variante ist in den meisten Fällen der Abschluss eines Reiseschutzes im Zuge einer Reisebuchung online oder im Reisebüro. Diese Zusatzabschlüsse sind teuer und leisten wenig.
Nehmen Sie sich so wie für Ihre Urlaubsplanung auch für die Absicherung ein wenig Zeit. Überlegen Sie was habe ich und was brauche ich. Nur dann erhalten Sie besten/richtigen Schutz zu günstiger Prämie.
Wirklich sinnvoll ist eine Versicherung für Reisestorno inkl. Urlaubsgarantie bei Reisebbruch und eine Reisekrankenversicherung.
Wenn Sie und Ihre Familie öfters im Jahr privat oder beruflich verreisen dann ist ein Jahresreiseschutz die perfekte Lösung.
Fragen Sie uns nach der perfekten Urlaubskrankenversicherung mit Jahresprämie ab EUR 10,90 (Einzelperson), EUR 27,00 (Familie) und der Reiserücktrittsversicherung inkl. Urlaubsgarantie ab Jahresprämie EUR 54,00 (Einzelperson), EUR 89,00 (Familie)
Lesen Sie mehr https://www.klugrundumversichert.at//Versicherungen/Jahresreiseversicherung/35/
Jährlich gibt es etwa 1 Million Unfälle in Österreich. Ungefähr 75 % dieser Unfälle ziehen Verletzungen mit längerer Behandlung nach sich.
Mehr als drei Viertel dieser Unfälle passieren … in der Freizeit, also dann, wenn es keinen Versicherungsschutz der Sozialversicherung gibt.
Oftmals sind Kinder, die noch nicht in den Kindergarten gehen, Pensionisten und Hausfrauen oder -männer betroffen, die generell über keine gesetzliche Unfallversicherung verfügen.
Schützen Sie sich, schützen Sie Ihre Familie, Kinder, Eltern und Großeltern mit einer Unfallversicherung - denn ein Unfall kann jeden treffen!
Wir zeigen Ihnen gerne mit einem aktuellen Markt-/Leistungvergleich die besten/günstigsten Unfallversicherungslösungen.
Was trägt die KLUG VORGESORGT GmbH zu Ihrer Vorsorgepyramide bei?
Das ist mit wenigen Worten erklärt:
MUSS - SOLL - KANN; aktuelle Vergleichsprogramme berücksichtigen/vergleichen die aktuellen Tarife und Prämien für alle MUSS - SOLL - KANN Versicherungen wie Ableben, Haushalt, KFZ, Unfall, Eigenheim, Privathaftpflicht, Rechtsschutz Berufsunfähigkeit, Kranken, ... Zusätzlich werden Spezialtarife (komplette Deckung zu günstiger Prämie) eingebunden, die nicht direkt bei den Gesellschaften gezeichnet werden können.
SOLL; für die Finanzierung von Eigenheim. Finanzierung und Leasing von KFZ, Maschinen und Systeme nutzen wir eine Ausschreibungsplattform. In diese stellen wir den jeweiligen Finanzierungsgegenstand, die Finanzierungshöhe und in anonymer Form die finanzierende Person ein. Innerhalb von 24 Stunden erhalten wir unverbindliche Angebote von den interessierten Banken und Finanzierungsgesellschaften.
KANN; gemeinsam mit DI Dr. Martin Manninger (Spezialist für Finanzierung und Veranlagung, Geschäftsführer der wertsache.at, gerichtlich beeideter Sachverständiger) und Stefan Schuster (GF veranlagung.net) werden je nach Möglichkeit, Ziel und Wunsch Veranlagungs- und Investitionskonzepte erstellt und umgesetzt.
Wie bei vielen Dingen im Leben ist es auch bei der richtigen Absicherung/Vorsorge für sich selbst und die Familie nie zu spät. Es muss aber die Erkenntnis vorhanden sein, dass es nicht den einen richtigen Weg gibt. Es braucht eine auf die persönlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten zugeschnittene finanzielle Lebensplanung.
Um grundsätzlich Fehler zu vermeiden, sollte professionelle Beratung genutzt werden. Das ist nicht die Hausbank oder der Versicherer. Da steht meist der beinharte Produktverkauf im Vordergrund. Verkaufsziele müssen erfüllt werden! Es empfiehlt sich einen unabhängigen/neutralen Berater beizuziehen. Der entwickelt einen massgeschneiderten Plan, hilft bei der Umsetzung, prüft regelmäßig und begleitet so lang es gewünscht/erforderlich ist.
Die vier generellen Grundregeln sind:
1. Den finanziellen Status feststellen; dieser wird anhand einer simplen Haushaltsrechnung jährlich festgestellt. Es sind die vielen kleinen, aber auch vielen unnötigen regelmäßigen Ausgaben, die das Ergebnis beeinflussen.
2. Reservenbildung; oft läuft es nicht so wie geplant. Um auch Tiefen überwinden zu können ist es notwendig zumindest 4-6 Monate ohne jeglicher Einschränkung überwinden zu können. Sich diese Reserve vorrätig zu halten, schafft Sicherheit und Unabhängigkeit!
3. Finanzielle Ziele setzen; von schönen Dingen träumen und sich realistische Ziele setzen. Dann werden Träume, auf alle Fälle aber die Ziele, auch tatsächlich erreicht.
4. Das finanziell unabhängige Alter planen; auch wenn noch so weit entfernt. Wenn nicht geplant, kommt es rascher und unangenehmer als geahnt. Nämlich in Form der Altersarmut!
Richtige Absicherung und Vorsorge braucht ein solides Fundament. Daher stehen in der Vorsorgepyramide die wesentlichen existenzbedrohenden Risiken, wie z.B. Unfall und Haftpflicht ganz unten. Sie sind als "MUSS" in jeder Absicherungsstrategie definiert. Je nach Budget arbeitet man sich nach oben und sorgt für eine Schließung der Versorgungslücken. Entscheidend ist aber, dass man die eigenen Bedürfnisse und vor allem die jeweilige Lebenssituation berücksichtigt. Denn nicht JEDER braucht ALLES. Um unnötige Überschneidungen zu vermeiden, sollten unabhängige Experten beigezogen werden. Damit sparen Sie SEHR VIEL GELD bei gleichzeitig optimaler Ausgestaltung der Absicherung für Sie und Ihre Familie.
Anmerkung: In der Vorsorgepyramide sind nur die allerwichtigsten Themen/Absicherungen/Ziele angeführt!
Die EZB hat den Euro-Leitzins auf 4,25% angehoben. Dadurch haben sich die Bedingungen für Kreditnehmer, aber auch Sparer deutlich verändert. Wer jetzt reagiert, profitiert!
In den letzten Jahren gab es keine Zinsen. Egal ob kurzfristige oder langefristige Bindung, die Zinsen waren bei NULL. Auf Geschäftskonten wurden sogar Minuszinsen verrechnet. So haben sich auf täglich fälligen Spar- und Girokonten rd. 210 Milliaren Euro angesammelt und bringen defacto NULL Zinsen/Ertrag.
Nun gibt es aber von den Banken attraktive Angebote. Für Neukunden sind mit/ohne Bindung sind derzeit bis 3,5% Zinsen möglich.
Die Faustregel ist etwa drei Monatsgehälter sollten als Notgroschen am Girokonto verbleiben. Darüber hinausgehende Summen sollten gut verzinst geparkt werden. Derzeit kann durchaus über eine Bindung für 6 bis 12 Monate angedacht werden. 3% Zinsen sollten dann mindestens möglich sein. Damit kann die hohe Inflation zumindest ein wenig kompensiert werden.
Tipp 1: Mit der Hausbank reden und eine marktgerechte Verzinsung verlangen. Bekommt man diese nicht, dann ganz einfach mit dem Ersparten zu einer der "online"-Banken wechseln. Dabei bitte aber auf die österreichische Einlagensicherung achten!!!
Tipp 2: Für ein langfristiges renditenstarkes Veranlagungskonzept ganz einfach mal mit unseren Veranlagungsspezialisten DI Dr. Martin Manninger und Stefan Schuster ein Gespräch führen.
Obliegenheiten was ist das und was sind die Folgen einer Obliegenheitsverletzung; in jedem Versicherungsvertrag gibt es Vorschriften u.a. die Pflichten und die Obliegenheiten, die ein Versicherungsnehmer einhalten muss. Pflichten sind Rahmenbedingungen, die bei Nichtbeachtung vom Versicherer gerichtlich durchgesetzt werden können (z.B. Prämienzahlungspflicht). Bei Obliegenheiten handelt es sich um sogenannte Rechtspflichten minderer Art. Das heißt konkret es sind Verhaltensvorschriften, die vom Versicherungsnehmer ebenfalls erfüllt werden müssen. Bei Nichteinhaltung kann allerdings der Versicherer diese nicht gerichtlich durchsetzen. Eine Nichteinhaltung wirkt sich aber unmittelbar auf die Leistungspflicht (Minderung), bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall aus.
Wer eine Obliegenheit nicht beachtet, nimmt Leistungsminderung oder sogar Leistungsfreiheit des Versicherers in Kauf!
Generelle Obliegenheiten gelten über alle Versicherungssparten und sind wie folgt:
Vorvertragliche Anzeigepflicht – Bei Abschluss jedes Versicherungsvertrages muss der Versicherungsnehmer sämtliche ihm bekannten risikorelevanten Umstände bekanntgeben.
Gefahrenerhöhungen und Schäden vermeiden – Jeder Versicherungsnehmer ist verpflichtet, erhöhte Gefahren und Schäden bestmöglich zu vermeiden. Schäden dürfen keinesfalls billigend in Kauf genommen werden.
Gefahrenerhöhung anzeigen – Ändern sich während der Vertragslaufzeit die Gefahrenumstände, muss dies dem Versicherer bekanntgegeben werden.
Unverzügliche Schadenmeldung – Eingetretene Schäden müssen sofort der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Es sind Niederschriften zu tätigen und Behörden sofort zu verständigen.
Schadenminderungspflicht – Nach Schadeneintritt müssen alle Maßnahmen gesetzt werden, die zur Behebung oder zumindest zur Schadenminderung beitragen können
Schadenaufklärungspflicht – Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, die Aufklärung des Schadens bestmöglich zu unterstützen, wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen und Belege beizubringen.
Einhalten von Sicherheitsvorschriften – Sämtliche gesetzliche, behördliche und vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
Zusätzlich gibt es je nach Sparte spezifische Obliegenheiten, die es zu beachten gilt.
Ersehen Sie Praxisbeispiele zu den generellen und spezifischen Obliegenheiten
Ersehen Sie Tip´s zum Verhalten vor Schadeneintritt und im Schadenfall
Wird 2023 wieder zu viel Einkommensteuer bezahlt? Soll die Einkommenssteuer reduziert werden?
Es gibt Investitionen, die 2023 vom Jahreseinkommen abgezogen werden dürfen und daher mit dem persönlichen Grenzsteuersatz begünstigt sind. Selbstverständlich sind spätere Auszahlungen dann wieder anzugeben und zu versteuern.
Der Charme besteht in zwei Punkten: Erstens bleibt nur die Nettoinvestition nach Abzug der erhaltenen Steuergutschrift in der Investition gebunden, und zweitens kann ja der persönlichen Grenzsteuersatz in späteren Jahren geringer sein als heute – sei es durch eine Steuerreform oder durch einen Pensionsantritt.
Bei Interesse senden wir gerne eine detaillierte Dokumentation zu und/oder vereinbaren ein Informationsgespräch.
Wird ein Arzt gebraucht ist es oft schwierig den richtigen zu finden. Wird einer gefunden erstreckt sich die Terminplanung oft auf Wochen, wenn nicht Monate. Trotz wochenlanger Vorlaufzeit startet dann, wenn es schlecht läuft, der Termin in einem überfüllten Wartezimmer und endet meist mit einem relativ kurzen Arztgespräch. Geschuldet ist das dem kontinuierlichen Rückgang der Kassenärzte und die Überlastung der verbliebenen. Daher ist immer mehr eine leistbare private Zusatzkrankenversicherung gefragt, die zumindest das Honorar von Wahl-/Privatarzt bezahlt.
Aktuell gibt es bereits Angebote für das Modul Ambulant Wahlarzt zu Monatsprämie von rd. EUR 17,00 für Kinder und EUR 35,00 für eine/n 30-Jährige/n.
Gezeichnet wird ein Jahresbudget von rd. EUR 2.200,00. Das Jahresbudget kann für Arzt- und Facharztkosten inkl. Ganzheitsmedizin, ambulante und tagesklinische Operationen, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, digitale medizinische Beratung und mit „Sublimit“ für erweiterte Gesundenuntersuchungen, Impfungen (auch Reise) verwendet werden.
Ausgezeichnete Lösung für alle Personen denen Gesundheit und wenn erforderlich hochqualitative Schul- und Alternativmedizinische Behandlung wichtig ist. Gerne informieren wir über die Gestaltungsmöglichkeiten einer privaten Zusatzkrankenversicherung.
Die häufigsten Brandursachen mit Schäden in und an Gebäuden sind Elektrizität und menschliches Fehlverhalten. Das zeigt die Brandursachenstatistik für 2022 aus Deutschland des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. (IFS). Ein neuer „Schadentrend“ sind die mittlerweile erhebliche Anzahl von Bränden verursacht durch Lithium-Ionen-Akkus
Für das Jahr 2022 sieht die Statistik Elektrizität als Verursacher von 28% der Brände. 25% wurde durch menschliches Fehlverhalten verursacht. 9% der Brände liegt eine Überhitzung zugrunde, Brandstiftung war für 8% der Feuerverantwortlich. Bei mehr als jedem fünften Brand (22%) konnte jedoch keine klare Ursache gefunden werden.
Bei Bränden durch menschliches Fehlverhalten fallen zahlreiche Küchenbrände auf. Diese werden dadurch verursacht, dass etwas Brennbares auf einem Kochfeld liegt und das Kochfeld eingeschaltet wird. Auch der unachtsame Umgang mit Zigarettenkippen ist ein echter Brandherd. Beide dieser Ursachen werden allerdings stark unterschätzt und kaum als Risiko wahrgenommen.
Eine richtig gestaltete Eigenheim-/Haushaltsversicherung kann zwar das Risiko nicht ausschließen, dafür aber den finanziellen Schaden minimieren.
Neue Kreditregeln bringen selten eine Verbesserung für die Neuaufnahme von Krediten. Die jüngste Änderung ist allerdings eine positive Ausnahme.
Die Altersdiskriminierung wurde beendet! Alle Kreditnehmer, unabhängig von ihrem Alter, können nun Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren zeichnen.
Sehr gut passende Anwendungsfälle sind beispielhaft:
Egal ob neuer Finanzierungsbedarf für Wohnung-/Hauskauf oder Umschuldung. Gerne berechnen wir welche Finanzierung konkret möglich ist.
Das ist eine Information für alle Klienten, die in den letzten Monaten eine Allianz Versicherung bei uns gezeichnet haben. Bitte unbedingt prüfen, ob es JÖs gibt. Die aktuellen Einlös-Codes sind Krankenversicherung GV023, KFZ-Versicherung KF023, Haushaltsversicherung HH023, Haustierversicherung TV023.
Für die Einlösung https://www.allianz.at/de_AT/makler/joe-bonus-club-vorteile.html
Aufgrund des OGH-Urteils 7 Ob 135/22m wurde die Leistungspflicht von Versicherern bei Leitungswasserschäden angepasst. Aktuell gilt der über die Duschtasse / die Badewanne hinausgehende Bereich nicht mehr als Teil der sogenannten „angeschlossenen Einrichtungen“. Ein entsprechender Folgeschaden in der Sparte Leitungswasser ist somit nur mehr dann versichert, wenn Leitungswasser infolge Überlaufens oder Bruchs der Brausetasse austritt. Schäden durch Wasseraustritt infolge undichter Stellen durch z.B. mangelhafte oder fehlende Silikonfugen oder fehlerhafte Abdichtung der Wanddurchführungen von Armaturen gelten als nicht mitversichert. Kausale Folgeschäden finden in der Leitungswasser-Versicherung daher keine Deckung mehr.